12825/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0435-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. Jänner 2013

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13076/J-NR/2012 betreffend Pavel-Haus in Bad-Radkersburg, die die Abg. Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Hinsichtlich Förderungen an den Verein „Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark“ wird, soweit aus den verfügbaren Unterlagen unter Berücksichtigung des siebenjährigen Aufbewahrungs­zeitraums von Verrechnungsunterlagen bzw. -aufschreibungen seit 1. Jänner 2005 bis zum Stichtag der Anfragestellung entnommen werden kann, auf nachstehende Aufstellung hinge­wiesen:

 

Jahr

Betrag in EUR

Förderzweck

2004

7.600,00

Mediengeräte

2005

7.000,00

Teilfinanzierung der Einrichtung und Wartung

2005

7.000,00

Ausstellungskostenzuschuss

2006

6.300,00

Mediengeräte

2007

6.300,00

Basisförderung

2007

4.000,00

Kulturprogramm

2008

8.900,00

Basisförderung

2008

2.600,00

Prämie für Jahresprogramm

2009

8.900,00

Druckkostenbeitrag

2010

8.900,00

Basisförderung

 


Förderungen stehen grundsätzlich bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen, wie etwa dem Kunstförderungsgesetz oder dem § 8 Abs. 1 Volksgruppengesetz, wonach der Bund „– unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen,“ zu fördern hat, bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlichen Ansätze offen.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Es liegen zum Stichtag der Anfragestellung keine Anträge für die Folgejahre vor.

 

Zu Frage 4:

Für jede erhaltene Förderung muss eine Abrechnung vorgelegt werden und es wurden Förderungen auf ihre widmungsgemäße Verwendung hin überprüft. Ergänzt wird, dass Prämien eine Auszeichnung darstellen und daher nicht den Abrechnungsbestimmungen unterliegen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.