12833/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0046-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017     Wien

 

 

 


Wien, am 12. Dezember 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 16. November 2012 unter der Nr. 13062/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wartung von EDV-Anlagen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg darf ich festhalten, dass von einer Beantwortung der Fragen für den Bereich der nachgeordneten Dienststellen Abstand genommen wird, da dies einen überdurchschnittlich hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.

 

Zu Frage 1:

Ø  In welchen Zeitabständen werden die EDV-Anlagen Ihres Ressorts und nachgeordneter Dienststellen gewartet?

 

Unter „Wartung“ ist bei EDV-Anlagen keine proaktive oder regelmäßige Wartung zu bestimmten, wiederkehrenden Zeitpunkten zu verstehen. Die Systeme werden entweder laufend überwacht, oder bei gemeldeten Fehlern (insbesondere bei PCs, Druckern usw.) in der Folge repariert.


In der Regel wird Hardware mit einer bestimmten Gewährleistung gekauft, wobei diese Gewährleistung auf die Nutzungsdauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden kann.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Wer wartet diese EDV-Anlagen?

Ø  Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten für derartige Wartungsarbeiten? (aufgegliedert auf Dienststellen)

 

Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie/Bereich Zentralleitung wurden für betriebskritische Systeme entsprechende Wartungsverträge mit den jeweiligen Lieferanten (Fujitsu, Oracle) als Ergänzung zur Gewährleistung abgeschlossen.

Die jährlichen Wartungsentgelte für die Systeme betragen € 26.437,16 exkl. MWSt.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Wie viele Reparaturarbeiten an EDV-Anlagen wurden seit 2008 im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen durchgeführt? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)

Ø  Wer führte diese Reparaturarbeiten durch?

 

Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Ø  Welche Sicherheitsmaßnahmen werden seitens Ihres Ressorts und nachgeordneter Dienststellen ergriffen um unbefugte Zugriffe auf sensible Daten zu verhindern?

Ø  Wie oft kam es seit 2008 zu teilweisen, oder gänzlichen Systemausfällen von EDV-Anlagen im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)

Ø  Wie wirkten sich diese Ausfälle aus?

Ø  Was waren die Gründe für diese Ausfälle?

 

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, Details öffentlich mitzuteilen.