12839/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0286-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13058/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wartung von EDV-Anlagen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
EDV-Anlagen werden für gewöhnlich nicht proaktiv zu bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten gewartet, sondern vielmehr permanent überwacht und die Hardware wird im Anlassfall repariert. Bei der Beschaffung von Hardware werden in der Regel Garantiezusagen oder besondere Gewährleistungszusagen vereinbart, wobei diese auf die Nutzungsdauer des Gerätes durch „Gewährleistungsverlängerungen“ oder „Wartungsverträge“ ausgedehnt werden können.
Zu 2 und 3:
Die jährlichen Wartungskosten mit externen Vertragspartnern belaufen sich auf durchschnittlich 370.000 Euro.
Zu 4 und 5:
Die Zahl der Reparaturen kann nicht angegeben werden. Reparaturarbeiten sind zumeist Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich vereinbarten erweiterten Garantiezusagen, welche sich meist über die Dauer von vier Jahren erstrecken. Bei einzelnen Gerätetypen, die über vier Jahre hinaus genutzt werden, wird entweder ein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen oder die Reparatur im Anlassfall nach Aufwand bezahlt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht.
Zu 6 bis 9:
Das Netzwerk Justiz ist durch drei hintereinander liegende zentrale Alarmierungs- und Abwehrsysteme abgesichert. Diese Systeme werden regelmäßig dem Stand der Technik angepasst; die Antivirensoftware wird regelmäßig (automatisch) aktualisiert. Die zentralen Netzwerkabwehrsysteme erkennen bekannte Angriffsmuster und blockieren Angreifer bzw. lösen Alarm aus.
Mitarbeiter der Justiz mit mobilen IT-Geräten können von außerhalb auf das Netzwerk Justiz nur über eine gesicherte Verbindung, ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN), zugreifen.
Ich ersuche um Verständnis, dass es mir im Hinblick auf die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich ist, detailliertere Auskünfte zu erteilen.
Wien, . Jänner 2013
Dr. Beatrix Karl