12843/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0288-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13070/J-NR/2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Treffen des Entführers Priklopil mit Herrn Ilgar B.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten hat anlässlich seiner Beratung am 1. Dezember 2011 gemäß § 32c GOG beschlossen, die Bundesministerin für Inneres sowie die Bundesministerin für Justiz zu ersuchen, ihm alle Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Kampusch – ausgenommen zivilrechtliche Akten bzw. Akten betreffend Privatanklagedelikte – zur Einsicht zu übermitteln.
Aufgrund dieses Beschlusses wurde ich mit Schreiben der Präsidentin des Nationalrates vom 2. Dezember 2011 um umgehende Vorlage der angeführten Unterlagen ersucht.
Nach Übermittlung dieser Unterlagen seitens der staatsanwaltschaftlichen Behörden ersuchte die Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 26. Jänner 2012 um Vorlage von Vollständigkeitserklärungen. Dementsprechend wurden die Vollständigkeitserklärungen der Oberstaatsanwaltschaften Wien und Innsbruck, der Staatsanwaltschaften Wien, Innsbruck und Krems an der Donau sowie der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption mit Schreiben vom 28. Februar 2012 vorab elektronisch und mit Schreiben vom 6. März 2012 im Original an die Parlamentsdirektion übermittelt.
Wenn in der Anfrageeinleitung nun auf Schriftstücke Bezug genommen wird, die dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten nicht vorgelegt worden sein sollen, ist demgemäß davon auszugehen, dass es sich nicht um solche aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz handelt, sodass ich um Verständnis ersuche, zu diesen nicht Stellung nehmen zu können.
Wien, . Jänner 2013
Dr. Beatrix Karl