1285/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0457-IV/4/2009
Wien, am . Mai 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Zahl 1226/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres besteht seit Dezember 2008 ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungsgesellschaft mit der Fa. Taxi 40100.
Zuvor wurden die Leistungen unter Beachtung des Bundesvergabegesetzes 2006 durch die Fa. Austrian-Aircraft-Association erbracht.
Ergänzend wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1224/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Mit Stichtag 1. März 2009 standen bei der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres 14 Großkundenkarten in Verwendung. Im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 1. März 2009 wurden weiters 1039 Einmalfahrkarten eingelöst.
Taxifahrten stehen allen Bediensteten nach dienstlichen Erfordernissen zur Verfügung und wurden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen.
Zu Frage 7:
Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist es nicht möglich, alle Benutzer für den genannten Zeitraum anzugeben.
Zu Frage 8:
Allen.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten betrugen € 45.567,46. Davon entfielen € 426,50 für Großkundenkarten, € 24.644,00 auf Karten für Einzelfahrten sowie € 20.496,96 auf Einzelfahrten und Dienstreisen, die bis 31.03.2009 abgerechnet wurden.
Eine Aufgliederung auf die einzelnen Bediensteten oder Organisationseinheiten ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 12:
Taxifahrten erfolgen nach dienstlichen Erfordernissen, deren Notwendigkeit mit der sachlichen Prüfung der Abrechnung durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten bestätigt wird.
Zu Frage 13:
Ja.
Zu Frage 14:
Allfällige dienstrechtliche Konsequenzen sind im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. Vertragsbedienstetengesetz 1948 geregelt.