12850/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0292-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13110/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Apothekenüberfälle durch Roland Nyolt“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5 und 9 bis 10:

Diese Fragen nehmen auf Inhalte aus Gerichtsakten, insbesondere aus gerichtlichen Sachentscheidungen, Bezug. Eine diesbezügliche Auskunftserteilung würde jene Verfahrensbestimmungen umgehen, welche hinsichtlich der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich eine gerichtliche Zuständigkeit vorsehen. Fragen zur Ausübung des unabhängigen Richteramtes unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht, sodass über Erwägungen im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen keine Auskünfte erteilt werden dürfen.

Zu 6:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund meiner verfassungsgesetzlichen Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.


Zu 7:

Ja.

Zu 8:

Entfällt.

 

Wien,       . Jänner 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl