12850/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0292-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13110/J-NR/2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Apothekenüberfälle durch Roland Nyolt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5 und 9 bis 10:
Diese Fragen nehmen auf Inhalte aus Gerichtsakten, insbesondere aus gerichtlichen Sachentscheidungen, Bezug. Eine diesbezügliche Auskunftserteilung würde jene Verfahrensbestimmungen umgehen, welche hinsichtlich der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich eine gerichtliche Zuständigkeit vorsehen. Fragen zur Ausübung des unabhängigen Richteramtes unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht, sodass über Erwägungen im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen keine Auskünfte erteilt werden dürfen.
Zu 6:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund meiner verfassungsgesetzlichen Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.
Zu 7:
Ja.
Zu 8:
Entfällt.
Wien, . Jänner 2013
Dr. Beatrix Karl