12851/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                       Wien, am       Jänner 2013

 

GZ: BMF-310205/0269-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13111/J vom 16. November 2012 der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die gegenständlichen Daten zwangsläufig gewisse Unschärfen aufweisen, da Familienstand sowie zweiter Elternteil nicht zwingend erfasst werden müssen und somit auch nicht immer entsprechende Daten vorhanden sind.
Zur Argumentation bezüglich des Medianeinkommens wird angemerkt, dass bei Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7810/J vom 1. März 2011 die Verschneidung der Beihilfendaten mit den Einkommensdaten technisch noch nicht ausgereift war. Des Weiteren wurde der Wert des Medianeinkommens automatisiert anhand der Einzelfalldaten errechnet. Bei Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10269/J vom 12. Jänner 2012 wurde die Anzahl der männlichen bzw. weiblichen Einkommensbezieher gestaffelt nach Höhe des Einkommens (in 5.000-er Staffelschritten) übermittelt, das Medianeinkommen dürfte in diesem Fall seitens der Anfragesteller anhand dieser Werte errechnet worden sein. Anhand dieser beiden Faktoren lässt sich eine Abweichung erklären.


Zu 1.:

Im Jahr 2010 wurde insgesamt 174.716 Personen (Elternteilen; im Folgenden als Eltern bezeichnet) eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt.

 

Zu 2.:

100.683 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, waren verheiratet.

 

Zu 3.:

144.348 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, lebten am gemeinsamen Wohnsitz mit dem anderen Elternteil.

 

Zu 4.:

139.236 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, lebten am gemeinsamen Wohnsitz mit dem studierenden Kind.

 

Zu 5.:

101.192 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, hatten überwiegend lohnsteuerpflichtige Einkünfte (als Definition des Begriffes "über-wiegend" wurde die Überschreitung von 50% angenommen).

 

Zu 6.:

319 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, hatten überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (als Definition des Begriffes "überwiegend" wurde die Überschreitung von 50% angenommen).

 

Zu 7.:

39 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, hatten überwiegend betriebliche Einkünfte (als Definition des Begriffes "überwiegend" wurde die Überschreitung von 50% angenommen).

 

Zu 8.:

Bei 47.015 Eltern, denen im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe für Studierende zuerkannt wurde, bildete die Summe der anderen als nichtselbständigen Einkünfte den überwiegenden Teil des Einkommens (als Definition des Begriffes "überwiegend" wurde die Überschreitung von 50% angenommen).


Zu 9. bis 11.:

Siehe Beilagen 1 bis 3

 

Zu 12.:

 

Anzahl der weiteren Kinder

Anzahl der Anspruchs-berechtigten

2

14.870

3

3.666

4

760

5

153

6

34

7

8

8

7

9

5

 

Zu 13.:

 

Alter der weiteren Kinder

Anzahl der Anspruchs-berechtigten

1

101

2

162

3

210

4

292

5

388

6

475

7

646

8

808

9

901

10

1.199

11

1.477

12

1.868

13

2.544

14

3.304

15

4.126

16

5.476

17

5.678

18

7.431

19

9.545

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.