12852/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       Dezember 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0262-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13055/J vom 16. November 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die EDV-Anlagen werden entsprechend den Herstellervorgaben sowie beim Erscheinen von neuen Systemsoftware-Updates regelmäßig gewartet. Die Hardware eines IT-Arbeitsplatzes wird nach regelmäßigen Technologiezyklen von 4 bis 5 Jahren proaktiv ausgetauscht. Die entsprechende Softwarewartung wird für sicherheitsrelevante Fälle sofort und darüber hinaus im Quartalszyklus durchgeführt.


Zu 2. und 3.:

Die Wartungsarbeiten werden durch Wartungsverträge mit dem Bundesrechenzentrum bei jährlichen Kosten von durchschnittlich € 4.257.500,-- geregelt und sind mit folgenden Firmen vereinbart:

 

•        Hardwarewartung

o        APC:             Arbeitsplatzhardware (dezentral)

o        Cisco:           Netzkomponenten Wartung

o        Hitachi:         Zentraler Storage und Back-up-Systeme

o        Comparex:    zentrale Server

o        ImTech:       zentrale IT (Storage)

o        SNI:             Unix-Server

o        S&T:            PC-Komponenten und NT-Server

o        IBM:            Zentrale Server und HOST Komponenten

o        BRZ

•        Softwarewartung

o        Microsoft:      Windows Server und Arbeitsplatzsoftware

o        VM Ware:      Virtualisierungssoftware

o        IBM:            AIX Betriebssystem Software

o        BRZ

 

Zu 4. und 5.:

Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht.

 

Zu 6. bis 9.:

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen ist es allerdings nicht möglich, dazu Details öffentlich mitzuteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.