12852/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0262-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13055/J vom 16. November 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die EDV-Anlagen werden entsprechend den Herstellervorgaben sowie beim Erscheinen von neuen Systemsoftware-Updates regelmäßig gewartet. Die Hardware eines IT-Arbeitsplatzes wird nach regelmäßigen Technologiezyklen von 4 bis 5 Jahren proaktiv ausgetauscht. Die entsprechende Softwarewartung wird für sicherheitsrelevante Fälle sofort und darüber hinaus im Quartalszyklus durchgeführt.
Zu 2. und 3.:
Die Wartungsarbeiten werden durch Wartungsverträge mit dem Bundesrechenzentrum bei jährlichen Kosten von durchschnittlich € 4.257.500,-- geregelt und sind mit folgenden Firmen vereinbart:
• Hardwarewartung
o APC: Arbeitsplatzhardware (dezentral)
o Cisco: Netzkomponenten Wartung
o Hitachi: Zentraler Storage und Back-up-Systeme
o Comparex: zentrale Server
o ImTech: zentrale IT (Storage)
o SNI: Unix-Server
o S&T: PC-Komponenten und NT-Server
o IBM: Zentrale Server und HOST Komponenten
o BRZ
• Softwarewartung
o Microsoft: Windows Server und Arbeitsplatzsoftware
o VM Ware: Virtualisierungssoftware
o IBM: AIX Betriebssystem Software
o BRZ
Zu 4. und 5.:
Sämtliche Reparaturarbeiten sind implizit Bestandteil der beim Ankauf von EDV-Anlagen vertraglich festgehaltenen erweiterten Gewährleistung, welche sich meist über 5 Jahre erstreckt. Diese Leistungen werden von den einzelnen Herstellern oder deren Vertragspartnern erbracht.
Zu 6. bis 9.:
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der IKT-Systeme des Ressorts eingesetzt. Gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen ist es allerdings nicht möglich, dazu Details öffentlich mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen