1286/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/51-PMVD/2009                                                                                                   . Mai 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1228/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Zu diesen Fragen verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundes­ministers für Finanzen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1224/J.

Zu 5:

Mit Stichtag 1. März 2009 sind im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport 39 Taxikarten in Verwendung.


Zu 6:

Die Gesamtanzahl der im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 1. März 2009 in meinem Ressort in Verwendung stehenden Taxikarten variierte zwischen 37 und 39 Taxikarten.

Zu 7 und 8:

Die Taxikarten wurden bestimmten Leitern von Organisationseinheiten und Dienststellen des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport zu Verfügung gestellt, um den dort eingesetzten Bediensteten die Möglichkeit zu bieten, diese nach dienstlichen Erfordernissen zu verwenden. Selbstverständlich stehen Taxikarten auch meinen Mit­arbeitern im Bereich des „Kabinetts des Bundesministers“ zur Verfügung.

Zu 9 bis 11:

Die Gesamtkosten für Abrechnungen von Fahrten mit Taxikarten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 28. Februar 2009 (die Monatsabrechung von März ist noch nicht abgeschlossen) beliefen sich auf 8.096,90 Euro. Im Hinblick darauf, dass für die Ermittlung der Kosten für sonstige Taxifahrten die Durchsicht von mehr als hunderttausend Reiserechnungen notwendig wäre, ersuche ich um Verständnis, dass ich auf Grund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 12:

Die Leiter der Organisationseinheiten und Dienststellen, denen eine Taxikarte zugeteilt wurde, haben in einer Monatsliste unter Angabe von Tag, Zeit, Abfahrt, Ankunft, Fahrt­zweck, Taxibenützer, Kostenstelle etc. die sachliche Richtigkeit der Angaben mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Darüber hinaus werden die Abrechnungen durch die Amtswirt­schaftsstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport unter Aufsicht des Leiters der Präsidialabteilung und des Leiters der Gruppe Präsidium geprüft.

Zu 13:

Ja; im Übrigen verweise ich auf meine obigen Ausführungen.


Zu 14:

In solchen Fällen werden die Kosten, die durch die missbräuchliche Verwendung von Taxikarten entstanden sind, unabhängig vom Ergebnis eines Disziplinarverfahrens vom Verursacher zurückgefordert.