12869/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 16. Jänner 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0350-IM/a/2012

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13134/J betreffend „Amtshaftung ua. Entschädigungsleistungen - Entwicklung 2008 bis 2011“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Im Bereich der Amtshaftungsverfahren vertritt die Finanzprokuratur ex lege den Bund. Die Daten zur Beantwortung dieser Anfrage wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend daher von der Finanzprokuratur zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat sie mitgeteilt, dass aufgrund organisatorischer Änderungen in der Finanzprokuratur die Vollständigkeit der für das Jahr 2008 erhobenen Daten nicht gesichert ist.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Jahr 2008 wurden 14, in den Jahren 2009 und 2011 je 11 und im Jahr 2010 16 Amtshaftungsansprüche nach dem AHG gegenüber dem Ressort geltend gemacht.

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 3 und 10 der Anfrage:

 

Im Jahr 2008 wurden vier Amtshaftungsforderungen geschädigter Personen nach einem Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt, in den Jahren 2009 und 2010 je neun und im Jahr 2011 zwei.

Folgende Entschädigungssummen wurden ausbezahlt: im Jahr 2008 € 10.346,32, im Jahr 2009 € 34.491,85, im Jahr 2010 € 22.298,68 und im Jahr 2011              € 3.496,90.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Zuge eines außergerichtlichen Regresses im Jahr 2009 wurden € 3.763,25 geltend und einbringlich gemacht.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dies war 2008 fünfmal und 2011 einmal der Fall.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

In diesem Zeitraum wurden vier Klagen gerichtlich durch Urteile entschieden.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

In diesem Zeitraum wurde in keiner dieser Entscheidungen den Amtshaftungsansprüchen der Geschädigten gerichtlich stattgegeben. Daher wurden auch keine Regressforderungen gestellt.