12870/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0292-I/A/15/2012

Wien, am 16. Jänner 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13137/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 12:

Zu der in der parlamentarischen Anfrage angesprochenen Problematik ist festzuhalten, dass weltweit vor allem von medizinischen Forschungseinrichtungen wie Universitätskliniken etc. die verschiedensten Aspekte des Einflusses von Schimmelpilzen auf das Immunsystem bzw. die Entwicklung von Allergien behandelt wurden. Aufgrund der Anzahl und des Umfanges dieser Studien ersuche ich um Verständnis, dass eine detaillierte Darstellung der einzelnen Schlussfolgerungen und Erkenntnisse nicht möglich ist, da dies weit über den Rahmen einer parlamenta-rischen Anfragebeantwortung hinausgehen würde.


 

Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass die in Pilzsporen enthaltenen Eiweißstoffe wie andere, nicht körpereigene Proteine (z.B. von Blütenpollen oder Lebensmitteln) sensibilisierend wirken und daher eine allergische Reaktion in den Atemwegen auslösen können.

 

Darüber hinaus ist unbestritten, dass Schimmelpilze an einer Reihe von weiteren Erkrankungen, die alle Organsysteme des menschlichen Körpers betreffen (etwa im Atemtrakt wie z.B. Sinusitis, Lungenentzündung, oder im Verdauungstrakt wie z.B. Leberentzündung), beteiligt sein können.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) hat

in Zusammenarbeit mit dem Ärzteverband Deutscher Allergologen (ÄDA), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie (GPA) 2010 eine Leitlinie zur Allergieprävention herausgegeben.

Zum Thema Schimmel und Feuchtigkeit stellt die Leitlinie fest, dass für die Aussage:

 

„Ein Innenraumklima, das Schimmelpilzwachstum begünstigt (hohe Luftfeuchtigkeit, mangelnde Ventilation), sollte zur Allergieprävention vermieden werden“

ein guter Evidenzgrad (B von A – C) besteht. Diese Leitlinie ist nach wie vor gültig.

 

Fragen 13 bis 17:

Die in diesen Fragen angesprochenen Themenbereiche fallen nicht in den Vollzugsbereich meines Ressorts. Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.