12871/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0293-I/A/15/2012

Wien, am 16. Jänner 2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13141/J des Abgeordneten Doppler, Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Wien:

Folgende Tiere wurden sichergestellt:

 

2007:  16 Echsen, 4 Schlangen, 14 Schildkröten, 4 Amphibien

2008:  22 Echsen, 28 Schlangen, 25 Schildkröten, 50 Arthropoden, 3 Papageien

2009:  39 Echsen, 18 Schlangen, 32 Schildkröten, 2 Arthropoden, 4 Papageien

2010:  20 Echsen, 24 Schlangen, 30 Schildkröten, 4 Arthropoden, 3 Papageien

2011:  51 Echsen, 35 Schlangen, 93 Schildkröten, 2 Amphibien, 8 Arthropoden,

            7 Papageien

2012:  43 Echsen, 40 Schlangen, 36 Schildkröten, 2 Arthropoden, 22 Papageien


Niederösterreich:

Anmerkung: Bei den Bezirksverwaltungsbehörden wurden Sicherstellungen sowohl aufgrund des Tierschutzgesetzes als auch aufgrund des Tiertransportgesetzes abgefragt.

 

2008:  --

2009:  3 Chamäleons

2010:  --

2011:  15 Schildkröten (9 Riesen- und 6 Höckerschildkröten)

2012:  33 Schlangen, 12 Geckos, 2 Tejus, 1 Waran, 4 Kaimane

 

Burgenland:

2006:  9 Schlangen (keine nähere Bezeichnung) 

2012:  4 Schlangen (Boa constrictor), 9 Graupapageien, 3 Blaustirnamazonen

 

Oberösterreich:

Abgenommene Tiere aufgegliedert nach Arten
2007  bis 2012

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2007 bis 2012*

 

 

 

 

 

 

 

 

Anakonda

1

 

 

1

 

 

 

Tigerpython

 

1

 

 

 

3

2

Gelbwangen-Schmuckschildkröte

 

2

 

 

 

 

 

Europäische Sumpfschildkröte

 

1

 

 

 

 

 

Chinesische Rotbauchunke

 

3

 

 

 

 

 

Skorpion

 

2

 

 

 

 

1

Klapperschlange

 

1

 

 

 

 

 

Gecko

 

2

 

 

 

 

1

Maskenleguan

 

4

 

 

 

 

 

Kornnatter

 

10

 

1

 

1

 

Puffotter (Bitis cornuta)

 

1

 

 

 

 

 

Dickkopf-Gecko

 

1

 

 

 

 

 

Bartagame

 

20

 

 

 

1

 

Schilderechse

 

2

 

 

 

 

 

Chamäleon (Dilepsis)

 

1

 

 

 

 

 

Chamäleon (Oustaletti)

 

1

 

 

 

 

 

Madagaskar-Gecko

 

1

 

 

 

 

 

Chinesische Vierstreifennatter

 

1

 

 

 

 

 

Krötenkopfagame

 

2

 

 

 

 

 

Streifenbasilisk

 

2

 

 

 

 

 

Mangroven Nachtbaumnatter

 

 

 

1

 

 

 

Graupapagei

 

 

 

 

1

 

 

Edelpapagei

 

 

 

 

2

 

 

Boa constrictor

 

 

 

 

 

4

 

Grüne Baumpython

 

 

 

 

 

 

 

Königsboa

 

 

 

 

 

1

 

Königsnatter

 

 

 

 

1

 

1

Sandboa

 

 

 

 

 

 

1

Baumpython

 

 

 

 

 

1

1

Gartenboa

 

 

 

 

 

 

1

Kraushaarvogelspinne

 

 

 

 

 

 

2

Riesenchamäleon

 

 

 

 

 

 

1

Vogelspinne

 

 

 

 

 

2

 

Brillenkaiman

 

 

 

1

 

 

 

Streifenschwanznatter

 

 

 

 

1

 

 

Leguan

 

 

 

2

 

 

 

*) Zeitpunkt der Abnahme nicht näher definiert

 

Salzburg:

8 Schlangen

4 Landschildkröten

2 Echsen

3 Degus

9 Wüstenrennmäuse

 

Tirol:

2009:  1 Königspython

2010:  1 Königsnatter, 1 Bartagame, 2 Boas imperator, 1 Madagaskarboa, 1 Graupapagei und 2 Wasserschildkröten

2011:  5 Sandboas und 4 Blattsteigerfrösche

2012:  2 Tigerpythons, 2 Pythons, 6 griechische Landschildkröten, 1 Klappschildkröte, 1 Kornnatter, 9 Putzerfische, 3 Fadenfische, 9 Neonfische, 2 Königssalmler und 5 Blutsalmler

 

Vorarlberg:

Es wurde Leermeldung erstattet.

 

Kärnten:

2006:  2 Kornnattern

2007:  1 Gartenboa

2012:  1 Kaiman

 

Steiermark:

Bezirk

Jahr

sichergestellte Tierart

Tierzahl pro Tierart

FB

2007

griechische Landschildkröte

1

GU

2007

Ozelot

2

LB

2007

Amurnatter (Elaphe schrenki)

1

G

2007

Boa constrictor

1

Puffotter (Bitis arietans)

1

Python reticulatus (Netzpython)

2

Kobra

2

Crotalus horridus atricaudatus (Waldklapperschlange)

3

Crotalus adamanteus (Klapperschlange)

1

MT

2007

Gartenboa

1

MT

2007

Grüne Mamba

1

MT

2007

Anakonda

2

G

2008

Boiga dendrophila

1

BM

2008

Klapperschlange

2

LB

2008

Boa constrictor

1

LB

2008

Tigerpython

1

G

2009

Königsnatter

1

MZ

2009

Kornnatter

1

VO

2009

Nordamerikanische Zierschildkröte

1

MZ

2009

Albino-Kornnatter

1

WZ

2010

Kornnatter

2

2010

Tigerpython

2

G

2010

Grüner Leguan

1

MT

2010

Albino-Tigerpython

1

VO

2011

Kornnatter

1

G

2011

Tigerpython (Python molurus)

1

Nördl. Felsenpython (Python sebae)

3

 

 

Netzpython (Broghammerus reticulatus)

1

 

 

Südl. Madagaskarboa (Acranthophis dumerili)

15

 

 

Kornnatter (Pantherophis guttatus)

16

 

 

Schlingnatter (Coronella austriaca)

1

 

 

Jemenchamäleon (Chamaeleo calyptratus)

1

 

 

Leopardgecko (Eublepharis macularius)

2

 

 

Bartagame (Pogona vitticeps)

16

 

 

Leguan (Iguana iguana)

1

 

 

Rhinozerosviper (Bitis rhinoceros)

2

 

 

Äskulapnatter (Elaphe longissima/Zamenis l.l.)

2

 

 

Gesprenkelte Klapperschlange (Crotalus lepidus lepidus)

1

 

 

Nordpazifische Klapperschlange (Crotalus oreganus)

1

 

 

Gemeine Sandrasselotter (Echis carinatus)

1

 

 

Greifschwanz-Lanzenotter (Bothriechis schlegelii)

1

 

 

Rote Speikobra (Naja pallida)

1

 

 

Hagen´s Bambusotter (Parias hageni)

1

 

 

Weißlippen-Bambusotter (Cryptelytrops albolabris)

2

 

 

Monokelkobra (Naja kaouthia)

1

 

 

Nordamerik. Kuperkopf (Agkistrodon contortrix)

1

 

 

Massasauga (Sistrurus catenatus)

1

 

 

Gabunviper (Bitis gabonica)

1

 

 

Anoli

1

DL

2012

Königspython

1

DL

2012

Boa constrictor

1

FB

2012

Kornnatter

1

MZ

2012

Giftschlange

15

G

2012

Königspython

1

G

2012

Wasseragame

1

 

 

Tigerpython (Python molurus)

5

 

 

Südl. Madagaskarboa (Acranthophis dumerili)

5

 

 

Madagaskarboa (Acranthophis madagascariensis)

2

 

 

Königsnatter

3

 

 

Königspython (Python regius)

6

 

 

Vogelspinne (Grammostola)

1

 

 

Nordamerik. Kuperkopf (Agkistrodon contortrix)

4

 

 

südl. Kuperkopfschlange

2

 

 

Speikobra (Naja pallida)

6

 

 

Regenbogenboa (Epicrates cenchria)

1

 

 

Teppichpython (Morelia spilota)

3

 

 

Kornnatter (Pantherophis guttatus)

7

 

 

Angolapython (Python anchietae)

3

 

 

Netzpython (Broghammerus reticulatus)

4

 

 

Blutpython (Python brongersmai)

1

MT

2012

Kornnatter

5

gesamt

2007-2012

 

186

 

Fragen 2 bis 4:

Wien:

Die Tiere wurden im Wesentlichen von der Wiener Tierschutzhaus Betriebsgesellschaft mbH untergebracht, ein geringer Anteil wurde privat untergebracht.

Die Kosten für die Unterbringung dieser Tiere betrugen etwa € 47.000,-- und wurden zunächst von der Gemeinde Wien getragen. In einigen Fällen ist es möglich, die Kosten von den Tierhalter/inne/n zu regressieren.

 

Niederösterreich:

2009:  Die 3 Chamäleons wurden von der Behörde an den Reptilienverein Weinviertel zur Verwahrung gemäß § 30 Tierschutzgesetz übergeben.

2011:  Die 15 Schildkröten wurden von der Behörde an den Tierschutzverein Klosterneuburg zur Verwahrung gemäß § 30 Tierschutzgesetz übergeben.

2012:  Von der Behörde wurden zur Verwahrung übergeben: 5 Schlangen an den Reptilienzoo Forchtenstein, 18 Schlangen an Tierheime, 12 Geckos an ein Tierheim.

Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage sind sichergestellte Tiere aus einem Abnahmefall (10 Schlangen, 2 Tejus, 1 Waran und 4 Kaimane) noch beim Tierhalter und werden von diesem versorgt. Für einen Teil dieser Tiere konnten bereits Plätze in Zoos in ganz Österreich von der Behörde organisiert werden.

 

Seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2005 hat das Land Niederösterreich gemäß § 30 Tierschutzgesetz mit Tierheimen Fördervereinbarungen für die Verwahrung entlaufener, ausgesetzter, zurückgelassener sowie von der Behörde beschlagnahmter oder abgenommener Tiere abgeschlossen. Die Tierheime erhalten vom Land Niederösterreich ein Förderentgelt, das die Leistungen der Tierheime sicherstellt, sollten die Kosten für die Verwahrung im Tierheim nicht von den Tierhalter/inne/n getragen werden können.

Die Kosten der Unterbringung und Behandlung der Tiere werden den Tierhalter/inne/n von der Behörde bescheidmäßig vorgeschrieben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die tatsächlichen Kosten, die bei der Versorgung der Tiere anfallen, in vielen Fällen von den Tierhalter/inne/n nicht bezahlt werden konnten, daher wurden Kosten nicht vorgeschrieben bzw. nur ein „Symbolbetrag“ verlangt.

 

2009:  Chamäleons: Seitens der Behörde gab es keine Kostenvorschreibung an den Tierhalter, da dieser nicht auffindbar war.

2011:  Schildkröten: Seitens der Behörde wurden dem Tierhalter Kosten von € 200,- vorgeschrieben. Diese Kosten waren beim Tierhalter nicht einbringbar.

2012:  Für die Verwahrung von 2 Schlangen wurden dem Tierhalter seitens der Behörde Kosten von € 1.680,- vorgeschrieben, die jedoch bei diesem nicht eingebracht werden konnten.

Die restlichen Abnahmen im Jahr 2012 fanden erst im Herbst statt, die Verfahren laufen noch. Hier ist noch nicht bekannt, wie hoch die Kosten insgesamt sein werden. Die 12 abgenommenen Geckos waren unterernährt, 3 davon sind kurze Zeit nach der Abnahme verstorben. Von den restlichen 9 Geckos konnten erst 2 vergeben werden.

Der tatsächliche Betreuungsaufwand für die Tierheime und Tierschutzvereine ist für derartige Tiere generell mit hohen Kosten verbunden; z.B. müssen hierbei auch Kosten für spezielle Lampen, Futtertiere und medizinische Versorgung berücksichtigt werden. Tierpensionen und Zoofachhändler nennen für derartige Tiere häufig ein Entgelt von mindestens € 7,- bis € 10,- pro Tag und Tier. In der Regel muss auch mit einer langen Behaltedauer (mindestens einige Monate) gerechnet werden, v.a. wenn die Tiere bereits älter oder krank sind, vor einer möglichen Vergabe muss ein guter Gesundheitszustand erreicht werden.

 

Burgenland:

Die Vögel wurden über die Veterinärmed. Universität bei der ARGE Papageienschutz in Vösendorf, die 4 Boas in einem Reptilienzoo und die anderen Schlangen in der Reptilien-Hotline Steiermark untergebracht.

Die Gesamtkosten betrugen ca. € 35.000,-- und wurden vom Land Burgenland getragen.

 

Oberösterreich:

Die Tiere wurden bei Institutionen wie Tiergarten Linz, Reptilienzoo, Tierheim Steyr, ARGE Papageienschutz Wien, Papageienasyl, Haus des Meeres Wien sowie bei sachkundigen Reptilienhalter/inne/n untergebracht.

Es sind zum Teil keine Kosten entstanden bzw. erfolgten seitens der Bezirksverwaltungsbehörden keine konkreten Angaben über deren Höhe, die Kostentragung erfolgte zum Teil durch die Bezirksverwaltungsbehörde gem. § 30 Tierschutzgesetz, zum Teil durch die Verursacher/innen oder die neuen Tierhalter/innen.

 

Salzburg:

Die Tiere wurden vorübergehend entweder in einem Tierheim oder im Zoo Salzburg untergebracht und später an geeignete Stellen weitervermittelt.

Entsprechend § 30 Tierschutzgesetz hat das Land Salzburg Verträge mit Verwahrern abgeschlossen, aus diesen Verträgen ergeben sich Verwahrkosten inklusive Tierarztkosten von € 8.268,--.

Die Kosten für die Verwahrung werden den Tierhalter/inne/n in Rechnung gestellt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der überwiegende Teil der anfallenden Kosten von den Tierhalter/inne/n nicht beglichen werden kann und daher vom Land Salzburg getragen werden muss.

 

Tirol:

Die Übernahme und Unterbringung erfolgte vorwiegend durch private Pflegeplätze, vereinzelt konnten Tiere auch im Tierheim, Zoo oder im Papageienheim der ARGE Papageienschutz untergebracht werden, zwei Tiere wurden euthanasiert.

Die Kosten betrugen € 1.118,84. Die Bezirksverwaltungsbehörde kam aufgrund von „Uneinbringlichkeit“ großteils für die Kosten auf, ein Teil davon konnte durch den ehemaligen Tierbesitzer eingebracht werden.

 

Kärnten:

Die Tiere wurden in zoologische Gärten verbracht, es entstanden keine Kosten.

 

Steiermark:

Die Tiere wurden beim Verwahrer, im Zoo bzw. im Tierpark untergebracht, es sind insgesamt Kosten in Höhe von € 90.803,78 angefallen, die zum Teil durch das Land Steiermark, den ehemaligen Eigentümer bzw. die Stadt Graz getragen wurden.

 

Frage 5:

Der Entschließungsantrag 1274/A(E) betreffend ein Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlangen beruht in erster Linie auf Bedenken im Hinblick auf den Schutz von Menschen vor diesen Tieren. Derartige Regelungen sind Landessache und in den Sicherheitspolizeigesetzen und darauf beruhenden Verordnungen der Bundesländer geregelt bzw. zu regeln.

An der Umsetzung der Entschließungsanträge 1215/A(E) betreffend Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und 1216/A(E) betreffend Schaffung einer Sachkundeverordnung für die Haltung exotischer Tiere wird in Zusammenarbeit mit der Expert/inn/en-Arbeitsgruppe des Tierschutzrates (AG Schutz von Wildtieren und Tierschutz in Zoos) gearbeitet. Über die Ergebnisse wird der Tierschutzkommission in ihrer nächsten Sitzung berichtet werden.