12873/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13245/J- des Abgeordneten Walter Schopf und KollegInnen betreffend Unterwanderung des Arbeitszeitgesetzes wie folgt:

 

Frage  – Anzahl der Betriebsvereinbarungen:

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat, wird keine Statistik betreffend die den Arbeitsinspektoraten übermittelten Betriebsvereinbarungen gemäß § 7 Abs. 4 AZG geführt.

Diese Frage sowie die weiteren Fragen zum Inhalt der Betriebsvereinbarungen können daher – was Zahlenmaterial betrifft – nicht oder nur zum Teil beantwortet werden.

Frage – „Grundsatzvereinbarungen“:

Grundsätzlich ist zur Bestimmung des § 7 Abs. 4 AZG zu bemerken, dass diese eine Einigung zwischen Arbeitgeber/in und Betriebsrat voraussetzt.

Nach Ansicht der Arbeitsinspektion sind „Grundsatzvereinbarungen“ über die Inanspruchnahme von Überstunden erlaubt, wenn die Voraussetzungen für deren Anwendungsfälle sowie auch der betroffene Arbeitnehmer/innenkreis eindeutig nachvollziehbar definiert ist, da der Abschluss einer möglichst zeitnahen Betriebsvereinbarung oft nicht möglich ist.  

Frage – Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz:

Die nachstehende Auflistung erfasst sämtliche festgestellten Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, ausgenommen Lenker/innen. Falls eine Betriebsvereinbarung betreffend Überstunden vorlag und diese Arbeitszeitgrenzen bzw. der 24-Wochen-Zeitraum nicht überschritten wurden, wurde dies berücksichtigt. Eine gesonderte Erfassung von Arbeitszeitverstößen trotz Vorliegens einer Betriebsvereinbarung erfolgt nicht.


Was die Gründe für Verstöße betrifft, so wird gegenüber der Arbeitsinspektion meist dringende Auftragserfüllung angegeben.

 

Bundesland

Übertretungen 2009

 

Übertretungen

2010

 

Übertretungen

2011 *)

Burgenland

80

98

176

Kärnten

504

396

404

Niederösterreich

397

535

874

Oberösterreich

552

608

1.182

Salzburg

152

211

412

Steiermark

416

572

1.289

Tirol

468

368

393

Vorarlberg

126

144

383

Wien

523

481

1.609

Summe

3.218

3.413

6.722

*) Schwerpunktaktion

Die Zahlen für 2012 stehen noch nicht zur Verfügung.