12875/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/246-PMVD/2012 18.
Jänner 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen, haben am 19. November 2012 unter der Nr. 13120/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Darabos verzweifelter Appell an Ex-Gefreite" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist hiezu festzustellen, dass es sich bei der anfragegegenständlichen Personalgewinnungsmaßnahme des Heerespersonalamtes (HPA) aus dem Jahr 2011 um eine österreichweite Information an Wehrpflichtige verschiedener Dienstgrade handelt, die – unabhängig vom Erfordernis der persönlichen Eignung – die allgemeinen Voraussetzungen für besondere militärische Dienstleistungen nach dem Wehrgesetz 2001 (WG 2001) erfüllen. Die angeführte Personalgewinnungsmaßnahme stützt sich auf die mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretene Bestimmung des § 40 Abs. 2 WG 2001, die besagt, dass das Heerespersonalamt Personen, die für eine besondere militärische Dienstleistung in Betracht kommen, nach Maßgabe militärischer Interessen über diese Dienstleistungen zu informieren hat.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Kosten für das Direct-Mailing betrugen rund 15.000 Euro.
Zu 2 und 3:
Die Information erging an 243.652 Wehrpflichtige, von denen 449 Wehrpflichtige in unmittelbarer zeitlicher Nähe das HPA kontaktierten. Darüber hinaus gehende, spätere Responseraten auf dieses Angebot wurden nicht erfasst, weil sie nicht eindeutig der Einzelmaßnahme zuordenbar waren und diese in der Zwischenzeit durch weitere Maßnahmen der Personalgewinnung ergänzt worden war.
Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass im Jahr 2011 über 1.600 Freiwillige als Berufs- bzw. Zeitsoldatenanwärter und über 300 in eine Kaderpräsenzeinheit des Österreichischen Bundesheeres aufgenommen wurden. Das ist sogar mehr, als künftig für das Modell des Profiheeres pro Jahr erforderlich wäre.
Zu 4:
Auf Grund der Komplexität und Vielzahl der Maßnahmen der Personalgewinnung sind freiwillige Meldungen in den meisten Fällen nicht unmittelbar einer Einzelmaßnahme zuordenbar. Meist lösen erst mehrere Maßnahmen, vor allem persönliche Beratungsgespräche, den Entschluss für eine freiwillige Meldung aus. Informationen, wie die anfragegegenständliche Personalgewinnungsmaßnahme, sind daher stets perspektivisch und langfristig zu sehen. Eine seriöse Zuordnung der erfolgten Einberufungen zu der angefragten Einzelmaßnahme ist daher nicht möglich.
Zu 5:
Gemäß einer aktuellen IFES-Studie, die das Freiwilligenpotential für ein Profiheer erhoben hat, interessieren sich 84.000 geeignete Österreicher und Österreicherinnen für einen Job in einem Berufsheer.
Wie ich eingangs bereits ausgeführt habe, stützte sich die anfragegegenständliche Personalgewinnungsmaßnahme ausschließlich auf die gesetzliche Informationspflicht des HPA und stand in keinem Zusammenhang mit dem Berufsheermodell.