12875/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
S91143/246-PMVD/2012                                                                                        18. Jänner 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen, haben am 19. November 2012 unter der Nr. 13120/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Darabos verzweifelter Appell an Ex-Gefreite" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist hiezu festzustellen, dass es sich bei der anfragegegenständlichen Personal­gewinnungsmaßnahme des Heerespersonalamtes (HPA) aus dem Jahr 2011 um eine österreichweite Information an Wehrpflichtige verschiedener Dienstgrade handelt, die – unabhängig vom Erfordernis der persön­lichen Eignung – die allgemeinen Voraussetzungen für besondere militärische Dienst­leistungen nach dem Wehrgesetz 2001 (WG 2001) erfüllen. Die angeführte Personalge­winnungsmaßnahme stützt sich auf die mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretene Bestimmung des § 40 Abs. 2 WG 2001, die besagt, dass das Heerespersonalamt Personen, die für eine besondere militärische Dienstleistung in Betracht kommen, nach Maßgabe militärischer Interessen über diese Dienstleistungen zu informieren hat.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Kosten für das Direct-Mailing betrugen rund 15.000 Euro.

Zu 2 und 3:

Die Information erging an 243.652 Wehrpflichtige, von denen 449 Wehrpflichtige in unmittelbarer zeitlicher Nähe das HPA kontaktierten. Darüber hinaus gehende, spätere Responseraten auf dieses Angebot wurden nicht erfasst, weil sie nicht eindeutig der Einzel­maßnahme zuordenbar waren und diese in der Zwischenzeit durch weitere Maßnahmen der Personalgewinnung ergänzt worden war.

Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass im Jahr 2011 über 1.600 Freiwillige als Berufs- bzw. Zeitsoldatenanwärter und über 300 in eine Kaderpräsenzeinheit des Österreichischen Bundesheeres aufgenommen wurden. Das ist sogar mehr, als künftig für das Modell des Profiheeres pro Jahr erforderlich wäre.

Zu 4:

Auf Grund der Komplexität und Vielzahl der Maßnahmen der Personalgewinnung sind freiwillige Meldungen in den meisten Fällen nicht unmittelbar einer Einzelmaßnahme zuordenbar. Meist lösen erst mehrere Maßnahmen, vor allem persönliche Beratungsge­spräche, den Entschluss für eine freiwillige Meldung aus. Informationen, wie die anfragegegenständliche Personalgewinnungsmaßnahme, sind daher stets perspektivisch und langfristig zu sehen. Eine seriöse Zuordnung der erfolgten Einberufungen zu der angefragten Einzelmaßnahme ist daher nicht möglich.

Zu 5:

Gemäß einer aktuellen IFES-Studie, die das Freiwilligenpotential für ein Profiheer erhoben hat, interessieren sich 84.000 geeignete Österreicher und Österreicherinnen für einen Job in einem Berufsheer.

Wie ich eingangs bereits ausgeführt habe, stützte sich die anfragegegenständliche Personalgewinnungsmaßnahme ausschließlich auf die gesetzliche Informationspflicht des HPA und stand in keinem Zusammenhang mit dem Berufsheermodell.