12877/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0266-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13126/J vom 19. November 2012 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Prüfung der geplanten neuen Eigentümerstruktur der BAWAG P.S.K. durch die FMA erfolgte nach Einlangen des nach § 20 BWG erforderlichen Antrages des interessierten Erwerbers bei der FMA.
Zu 2.:
Die Eigentümerstruktur der BAWAG P.S.K. setzt sich bisher aus mehrschichtigen Ebenen mit Holding-, Private Equity- und Finanzierungsgesellschaften zusammen. Die wesentlichen mittelbaren Eigentümer der BAWAG P.S.K. waren zum Zeitpunkt der Anfragestellung Cerberus Funds und Gesellschaften, die forderungsnahe Kapitalinvestitionen getätigt haben.
Zu 3.:
Nach Anpassung der Eigentümerstruktur mit Ende des Jahres 2012 hat Cerberus Funds weiterhin die Mehrheit an der Gesellschaft, Golden Tree ist mit rund 40% beteiligt.
Zu 4.:
Die FMA überprüft die Eigentümerstruktur jeder Bank insbesondere auf Grundlage der §§ 20, 20a und 20b BWG. In diesen auf EU-rechtlichen Vorgaben beruhenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Voraussetzungen für den Erwerb von Anteilen an Kreditinstituten, die Verfahrensschritte bei der FMA und die Kriterien für die Beurteilung eines interessierten Erwerbers als qualifizierten Eigentümer genau festgelegt.
Zu 5.:
Die Aufgaben der FMA in der Prüfung einer neuen Eigentümerstruktur eines Kreditinstitutes im Allgemeinen ergeben sich aus den §§ 20, 20a und 20b BWG. Es gibt für dieses Verfahren keinen „Untersuchungsauftrag“, sondern die FMA wird vielmehr auf Antrag des interessierten Beteiligungserwerbers tätig. Das Verfahren sowie die zur Anwendung gelangenden Fristen sind europarechtlich harmonisiert und in den §§ 20, 20a und 20b BWG geregelt.
Zu 6. und 7.:
Die FMA hat mit Bescheid vom 28. Dezember 2012 in der Sache entschieden.
Zu 8.:
Die FMA und die OeNB handeln in all ihren Aufsichtsaufgaben als eigenständige und vom Bundesministerium für Finanzen unabhängige Behörde und es bestehen auch keinerlei Zweifel an der unabhängigen und objektiven Durchführung der Aufsichtstätigkeit. Dies gilt auch im gegenständlichen Verfahren der Eigentümerprüfung bei der BAWAG P.S.K. nach den Bestimmungen der §§ 20, 20a und 20b BWG.
Zu 9. und 10.:
Die FMA hat mit Bescheid vom 28. Dezember 2012 den Erwerb der qualifizierten Beteiligung durch Golden Tree nicht untersagt.
Mit freundlichen Grüßen