1288/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/52-PMVD/2009                                                                                                   . Mai 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1242/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der Bundes­regierung und Staatssekretäre" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2, 4 bis 6 und 8:

Einleitend darf festgehalten werden, dass eine vollständige Aufstellung aller Aus- und Inlandsdienstreisen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts einen unver­hältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen würde, sodass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand nehme.


Meine dienstlich erforderlichen Auslandsdienstreisen führten mich nach DEUTSCHLAND, SYRIEN, BELGIEN, FRANKREICH, in den KOSOVO, MAZEDONIEN, SERBIEN, BOSIEN, PORTUGAL, in den TSCHAD, in die SCHWEIZ, die USA, FINNLAND, ISRAEL, CHINA, TSCHECHIEN.

Die Reisegründe waren offizielle Staatsbesuche, Treffen mit Ressortkolleginnen und Ressortkollegen, Arbeitsbesuche, Tagungen der EU-Verteidigungsminister, Besuch von Sportveranstaltungen, Truppenbesuche, internationale Gipfel.

Dem Anlass entsprechend wurde ich  von 1 Person bis max. 7 Personen begleitet.

In der Regel erfolgt die Reisebewegung mittels Linienflug, in Einzelfällen mittels Charterflug und Militärluftfahrzeug.

Anzumerken ist, dass gemäß §11 Abs. 2 des Bundesbezügegesetz für die obersten Organen des Bundes im Falle von Inlandsreisen Tagesgebühren entfallen.

Zu 3:

Da diese Daten nicht elektronisch erfasst werden, müsste eine Vielzahl von Einzelbelegen händisch durchgesehen werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird daher von einer detaillierten Beantwortung dieser Frage Abstand genommen.

Zu 7:

Für alle Bediensteten des Bundesministeriums ergab sich für den Zeitraum 01.01.2007 – 01.03.2009 auf Grund der Voranschlagspost 6216002 (sonstige Transporte; Dienstreisen Ausland durch die Bediensteten des Ressorts) ein Betrag von rund 670.000 Euro pro Jahr. Eine Herausrechnung der Details im Sinne der Fragestellung ist aus Gründen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 9:

Die Benützung von Businesstickets wird im meinen Ressort restriktiv gehandhabt, zumal auch Flüge, wenn sie mehr als 8 Stunden dauern, grundsätzlich in der Economy Class durchzuführen sind. Die Benützung der Business Class kann lediglich dann zur Anwendung kommen, wenn keine andere Buchungsmöglichkeit mehr besteht und nur durch Buchung eines Businesstickets der Dienstreiseauftrag ordnungsgemäß erfüllt werden kann.


Zu 10 bis 12:

Die Inanspruchnahme des Verkehrsmittels Flugzeug war jeweils aus zeitökonomischen Gründen bzw. wegen der großen Entfernung des Zielortes notwendig. Zudem war den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen.

Zu 13:

Es ist festzuhalten, dass für eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoff­emissionen, die aus Dienstreisen resultieren, u.a. die Parameter Verkehrsmittelkilometer, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und Auslandsdienstreisen, Besetzungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Litern für die Erbringung der Verkehrsleistung, Alters-, Größen- und Abgasklasse des Verkehrsmittels heranzuziehen sind. Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine genau Beantwortung der Frage nach CO2-Emissionen ist daher nicht möglich.