12880/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. Jänner 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0352-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13139/J betreffend „Missbrauch in Kinderheimen“, welche die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen am 21. November 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Kriminalstatistik des Bundesministeriums für Inneres gibt keine Auskunft darüber, wo die angezeigten Straftaten begangen wurden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach den Bestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt dem Bund lediglich die Grundsatzgesetzgebung obliegt; die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind dagegen den Ländern vorbehalten. Demnach sind die Länder sowohl für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, als auch für die Fachaufsicht derselben zuständig.
Unbeschadet dessen hat mein Ressort in Zusammenarbeit mit namhaften Gewaltschutzexpert/inn/en einen Leitfaden für gewaltfreie sozial-/pädagogische Einrichtungen entwickelt, der zu einem gewaltfreien Lebensraum in allen sozialpädagogischen Einrichtungen beitragen soll.
Im November 2011 wurde beim Kinderschutzzentrum "die Möwe" eine Hotline für von Gewalt betroffene Kinder (Helping Hand(y) Hotline - 0800-240 268) eingerichtet und an allen Schulen und außerschulischen Einrichtungen sowie im Internet beworben.
Im November 2012 hat mein Ressort überdies in Kooperation mit der Fachgruppe österreichischer Familienrichter/innen und den Kinder- und Jugendanwalt-schaften Österreichs die Fachtagung "Herausgerissen -Was stärkt fremduntergebrachte Kinder?" veranstaltet.
Mein Ressort gibt Informationsmaterialien zur Stärkung von Kindern, zur Sexualerziehung und über Gewalt heraus. Die eigens eingerichtete Website www.gewaltinfo.at informiert umfassend über Gewalt und zeigt insbesondere alle Beratungsstellen im Umfeld der Opfer auf.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Rahmen der Grundsatzgesetzgebungskompetenz arbeitet mein Ressort an einer umfassenden Reform des Jugendwohlfahrtsrechts, die unter anderem eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, eine verstärkte Gewaltprävention und einheitliche Standards zur weiteren Professionalisierung von Fachkräften in der Jugendwohlfahrt zum Ziel hat. Derzeit werden weitere Gespräche mit den Ländern geführt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Straftaten von Einzelpersonen - auch in Betreuungseinrichtungen - können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Mit einem neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie den oben dargestellten Begleitmaßnahmen soll jedoch ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, Rahmenbedingungen zu schaffen, die derartige Missbrauchsfälle weitestgehend verhindern.