12881/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 17. Jänner 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0354-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13145/J betreffend „unberechenbare Einbußen in der Wohnungswirtschaft“, welche die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Für das Mietrechtsgesetz sowie für das Wohnungseigentumsgesetz ist ausschließlich das Bundesministerium für Justiz zuständig.
Im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft liegen keine Zahlen zu jährlichen Mietzinsminderungen vor; es handelt sich aber jedenfalls nur um Einzelfälle.