12881/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. Jänner 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0354-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13145/J betreffend „unberechenbare Einbußen in der Wohnungswirtschaft“, welche die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Für das Mietrechtsgesetz sowie für das Wohnungseigentumsgesetz ist ausschließlich das Bundesministerium für Justiz zuständig.

 

Im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft liegen keine Zahlen zu jährlichen Mietzinsminderungen vor; es handelt sich aber jedenfalls nur um Einzelfälle.