12887/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1371-III/8/a/2012
Wien, am . Jänner 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. November 2012 unter der Zahl 13151/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Integrationsschwierigkeiten in Kindergärten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 bis 6 und 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt zwar nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, sondern grundsätzlich in jenen des Bundeslandes Salzburg.
Es darf jedoch auf die Zielsetzung des Artikel 1 der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen verwiesen werden, die mit 1.6.2012 auch in Salzburg in Kraft getreten ist: „Drei bis sechsjährige Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, insbesondere jene mit nicht deutscher Muttersprache, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den ‚Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht‘ möglichst beherrschen.“
Zu den Fragen 3 und 11:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen
Interpellationsrechtes.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Das Bundesministerium für Inneres plant nicht, solche Erhebungen durchführen zu lassen, weil Kindergärten nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallen. Aufgrund der geltenden oben genannten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern führen jedoch die zuständigen Bundesländer derartige Erhebungen durch, und es ist vereinbart, dass sie dem Bundesministerium für Inneres zeitgerecht berichten.