12889/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0443-III/4a/2012 |
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Wien, 21. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13148/J-NR/2012 betreffend Integrationsschwierigkeiten in Kindergärten, die die Abg. Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 11:
Es ist zu bemerken, dass das Kindergartenwesen entsprechend der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung den Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung zugewiesen ist.
Der Bund, hier das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, hat die in den einzelnen Art. 15a BVG-Vereinbarungen mit den Ländern grundgelegten Verpflichtungen im Rahmen seiner Zuständigkeit (für die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und hinsichtlich der Erstellung des Sprachförderbildungsplanes und der Sprachstandsfeststellungsinstrumente sowie der Entwicklung und dem Anbieten von Fortbildungsmaßnahmen) erfüllt und wird dies auch künftig tun.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass eine Zuständigkeit für Kindergärten wie Eingangs bemerkt nicht gegeben ist und daher die gegenständlichen Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.