12889/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:      BMUKK-10.000/0443-III/4a/2012

               

 

 

Wien, 21. Jänner 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13148/J-NR/2012 betreffend Integrations­schwierigkeiten in Kindergärten, die die Abg. Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 11:

Es ist zu bemerken, dass das Kindergartenwesen entsprechend der bundesverfassungs­rechtlichen Kompetenzverteilung den Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung zugewiesen ist.

Der Bund, hier das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, hat die in den einzelnen Art. 15a BVG-Vereinbarungen mit den Ländern grundgelegten Verpflichtungen im Rahmen seiner Zuständigkeit (für die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und hinsichtlich der Erstellung des Sprachförderbildungsplanes und der Sprachstands­feststellungsinstrumente sowie der Entwicklung und dem Anbieten von Fortbildungs­maßnahmen) erfüllt und wird dies auch künftig tun.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass eine Zuständigkeit für Kindergärten wie Eingangs bemerkt nicht gegeben ist und daher die gegenständlichen Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.