1289/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0456-IV/4/2009

Wien, am       . Mai 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, List, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Zahl 1254/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die feudale Büroausstattung der Regierungsmitglieder und deren Kosten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Gesamtkosten für bauliche Umbaumaßnahmen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres betrugen für den Zeitraum 1.1.2007 bis 1.3.2009 € 6.268.052,19.

 

Diese gliedern sich wie folgt:

Maßnahme

Begründung

Summe

Errichtung einer Kantine mit Speisesaal

zur Gewährleistung einer gesunden, adäquaten Verpflegung

1.372.674,70

Errichtung Bibliothek und Tresorraum

Einrichtung einer Präsenzbibliothek mit Leseplätzen; Tresorraum zur Lagerung besonders schützenswerter, historischer Daten

116.973,03

Errichtung behindertengerechter Zugang und beh. WC

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, (BGStG)

110.000,00

Erneuerung Sicherheitsschleuse samt Drehkreuz

Austausch der defekten Altanlage

188.500,00

Einbau behindertengerechter Lift

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, (BGStG)

132.000,00

Errichtung Seminarraum

 

Bedarf an zusätzlichen Seminarräumen gegeben; effiziente Nutzung vorhandener Verkehrsflächen

150.000,00

Erneuerung Unterbrechungs-stromversorgungsanlage

Austausch der defekten Altanlage

108.546,02

Errichtung Serverhostingstandort

zusätzlicher EDV-Standort als Ergänzung zum Standort Hahngasse

349.600,00

Errichtung Competenz-Center-Digitalfunk

Errichtung CCO/Digitalfunk

3.735.000,00

Archivraum

Errichtung einer Abtrennung

4.758,44

 

Zu Frage 2:

Die Beauftragungen wurden durch die Bundesimmobilien-Gesellschaft BIG durchgeführt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

€ 622.765,-.

Die Anschaffungen adäquater Büromöbel erfolgten aufgrund dienstlicher Notwendigkeit für die Bediensteten der Zentralleitung.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Im Zeitraum vom 1.1.2007 bis 1.3.2009  wurde ausschließlich nachfolgende Büroinfrastruktur im Umfang von  €  10.468.-- gemäß Bundesvergabegesetz 2006 beschafft:

1 Küchenzeile; die veraltete Küchenzeile wurde entsorgt.

Die Anschaffung erfolgte infolge dienstlicher Notwendigkeit sowie nach den Bestimmungen der Bundes-Arbeitsstättenverordnung.