12890/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0445-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Jänner 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs weise ich darauf hin, dass der Landesschulrat für Burgenland die sachlich als auch örtlich zuständige Schulbehörde sowie Dienstbehörde erster Instanz ist. Die nachfolgenden Fragestellungen sind zum Großteil Sach- bzw. Detailanfragen, was hinsichtlich einer Beantwortung durch die Ressortleitung über das Handeln von Bediensteten des Zuständigkeitsbereiches bedeutet, dass diese in Tatsachenbeschreibungen zu erfolgen haben. Die Erhebung dieser Tatsachen kann durch keine andere Behörde als den zuständigen Landesschulrat für Burgenland erfolgen.

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Am 26. September 2012 und 12. Oktober 2012 wandten sich Schülerinnen und Schüler der HTL Eisenstadt an das Büro der Frau Bundesministerin und es wurden diese E-Mails der zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur weiteren Veranlassung zugeteilt. Seitens der zuständigen Sektion wurden die entsprechenden Ermittlungen über die Schulaufsicht veranlasst.

 

Zu Fragen 4 bis 7:

Die angesprochenen E-Mails wurden von der zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur weder an die HTL-Eisenstadt noch an den Landesschulrat für Burgenland weitergeleitet.


Zu Fragen 8 und 17:

Am 17. Oktober 2012 wurde der Landesschulrat für Burgenland seitens der Schule von der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) mit zwei Lehrenden in Kenntnis gesetzt, wobei Unterschriftenlisten bei Freigegenständen und unverbindlichen Übungen nicht verwendet werden. Die Zahl der Teilnehmenden betrug zum Zeitpunkt des Beginns der unverbindlichen Übung 15 Schülerinnen und Schüler. Die Meldung an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgte seitens des Landesschulrates für Burgenland am 21. Oktober 2012.

 

Zu Frage 9:

Schriftliche Anmeldungen sind bei Freigegenständen und unverbindlichen Übungen nicht zwingend erforderlich. § 12 des Schulunterrichtsgesetzes bestimmt lediglich, dass die Schülerinnen und Schüler sich zur Teilnahme an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen anmelden können. Die Anmeldung hat (ausgenommen an Berufsschulen) anlässlich der Aufnahme in die Schule oder innerhalb einer vom Schulleiter zu Beginn des 2. Semesters der vorangehenden Schulstufe vorzusehenden Frist von mindestens drei Tagen und längstens einer Woche zu erfolgen und gilt nur für das nächstfolgende Unterrichtsjahr; nach dieser Frist ist eine Anmeldung zulässig, wenn sie keine Teilung der Unterrichtsveranstaltung zur Folge hat.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Nein, eine regionale Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung gibt es nicht.

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Nein, eine schulautonome Regelung gibt es nicht.

 

Zu Fragen 15 und 16:

Ja, gemäß § 3 Abs. 1 Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, sind dies mindestens 15 Schülerinnen und Schüler; gemäß § 3 Abs. 2 sind dies mindestens 10 Schülerinnen und Schüler bei Vorbereitung eines internationalen Bewerbes.

 

Zu Fragen 18 bis 22:

Zur jährlichen Planungssitzung der Physikolympiade im Oktober werden von der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Bundeskoordinatorinnen bzw. -koordinatoren und jeweils eine/ein vom Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien nominierte/nominierter Landeskoordinatorin bzw. -koordinator zur Besprechung eingeladen. Durch ein Versehen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde am 2. Oktober 2012 für das Burgenland der im Vorjahr nominierte Herr Dr. Schütz eingeladen. Sobald der Irrtum bemerkt war, wurde am 5. Oktober 2012 Herr Dr. Schütz per E-Mail von dem Irrtum verständigt, was ein durchaus üblicher Vorgang bei Dringlichkeit ist, um den Unterricht an der Schule sicher zu stellen und Reisekosten zu vermeiden. An der Sitzung nahm aufgrund der Nominierung des Landesschulrates eine andere qualifizierte Lehrkraft der HTL-Eisenstadt als Vertreter des Burgenlandes teil.

 

Zu Frage 23:

Seitens der Schulleitung wurde auf die mangelhafte Organisation bzw. Kommunikation im Vorfeld der Physikolympiade 2012 an der HTL-Eisenstadt, an der der zweite Teil des Bundeswettbewerbes der 31. Österreichischen Physikolympiade stattgefunden hat, hingewiesen.


Die Wünsche von Lehrenden sowie von Schülerinnen und Schülern zur Schulorganisation, Klasseneröffnung und Führung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen werden gerne aufgenommen. Unter Bedachtnahme auf die personellen und räumlichen Gegebenheiten kann aus organisatorischen Gründen jedoch nicht immer allen Ersuchen entsprochen werden.

 

Zu Frage 24:

Es wurde eine unverbindliche Übung PHO mit zwei Lehrenden besetzt.

 

Zu Fragen 25 bis 28:

§ 9 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes unterscheidet bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung nicht zwischen verbindlichen und unverbindlichen Unterrichtsangeboten. Die Anmeldung zu Freigegenständen und unverbindlichen Übungen ist im § 12 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Unterrichtsangebote nicht Teil der zu erstellenden Lehrfächerverteilung sind.

Für das Schuljahr 2012/13 wurde zunächst eine provisorische Lehrfächerverteilung gemäß Sicherstellungserlass 2012/2013 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erstellt. In diese flossen pädagogisch-didaktische Aspekte ein und es wurden unter Beachtung der Rahmenbedingungen zur Werteinheitenbewirtschaftung weiters aufgenommen: die voraussichtlich geführten Klassen bzw. Jahrgänge, die Pflichtgegenstände, verbindlichen Übungen sowie die voraussichtlich geführten alternativen Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände und unverbindlichen Übungen.

Die für die Erstellung der provisorischen Lehrfächerverteilung enthaltenen Vorgaben wurden auch auf die Erstellung der definitiven Lehrfächerverteilung angewendet.

Die Anmeldung und die Wirksamkeit der unverbindlichen Übung PHO ist erst gekoppelt mit der definitiven Lehrfächerverteilung gegeben.

Basis der Lehrfächerverteilung ist somit das Schulunterrichtsgesetz und der oben erwähnte Sicherstellungserlass 2012/2013. Dabei wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Bundes-Personalvertretungsgesetz 1967, BGBl. Nr. 133 idgF, eingehalten.

 

Zu Fragen 29 bis 31:

Spezielle Auswertungen im Hinblick auf die Art der Organisation über alle Bundesländer sowie deren Auswirkungen auf die Physikolympiade liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht vor.

 

Zu Frage 32:

Die Lehrfächerverteilung ist Teil der Unterrichtsordnung und liegt im Aufgabenbereich der Schulleitung. Wünsche der Lehrenden werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Der Dienststellenausschuss wurde durch das „Einvernehmen“ umfassend tätig.

 

Zu Fragen 33 und 34:

Die behaupteten Vorwürfe treffen nach den vorliegenden Informationen nicht zu.

 

Zu Fragen 35 bis 40:

Nach den vorliegenden Informationen verfügt ein Lehrender über einen Abschluss als Dipl.-Ing und Dr. der technischen Physik, der zweite Lehrende über einen BSc in technischer Physik. Im laufenden Schuljahr unterrichten die beiden Lehrenden jeweils vollbeschäftigt. Ihre dienst- und besoldungsrechtliche Stellung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und sie werden – neben der unverbindlichen Übung PHO – einschlägig in „Angewandte Informatik“, „Labor“ „Physik“ und „Angewandte Physik“ eingesetzt. Beide Lehrenden haben jeweils einen freien Tag, „Lochstunden“ in einer Bandbreite von 26% bis 30% sowie Mehrdienstleistungen von 2,9 bis 6,3.


Zu Fragen 41 und 42:

Nach den vorliegenden Informationen gab es kein diesbezügliches „Entgegenkommen“.

 

Zu Fragen 43 bis 46:

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur werden die Werteinheiten den Landessschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien auf Basis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler zugewiesen und von diesen eigenverantwortlich unter Berücksichtigung schulspezifischer Schwerpunkte an die ihnen unterstehenden Schulen aufgeteilt, eine gesonderte Zuteilung für das Unterrichtsangebot der PHO erfolgt österreichweit – ebenso wie bei anderen Freigegenständen und unverbindliche Übungen – nicht.

Für besondere pädagogische Projekte oder Schulen mit speziellen Schwerpunkten wie das Skigymnasium Stams besteht die Möglichkeit, dass Werteinheiten auf Antrag der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrates für Wien vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nach Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Höhe gesondert bewilligt werden können. Für das Unterrichtsangebot PHO wurden keine Werteinheiten direkt an Schulen zugewiesen.

Im konkreten Fall der HTL Eisenstadt entscheidet der Landesschulrat für Burgenland über die Aufteilung der Werteinheiten wie Eingangs beschrieben und stellt damit den lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtunterricht sowie ein angemessenes Ausmaß an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sicher.

 

Zu Fragen 47 bis 49:

Für das Schuljahr 2012/13 wurden nach den vorliegenden Informationen in der provisorischen Lehrfächerverteilung insgesamt 21 Unterrichtsangebote an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen in der provisorischen Lehrfächerverteilung eingeplant, jedoch noch nicht fix Lehrenden zugeordnet, da die provisorische Lehrfächerverteilung Grundlage der Ausschreibung ist und die Sicherstellung dieser Unterrichtsangebote zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährleistet ist.

Die Einplanung entsprach dem Sicherstellungserlass 2012/13.

 

Unterrichtsangebot

UE *

3D-CAD Vertiefung

1

3D-CAD Vertiefung

1

Bionik

3

Nichteisenmetalle

1

Technik d. Flugbetriebs

2

3D-CAD Wettbewerbsvorb.

1

Unverbindl. Übungen BESP

1

Luftfahrtmedizin

2

aktuelles Fachgeb. Schweißen

4

3D-CAD Wettbewerbsvorb.

1

Oldtimerrestauration

1

Qualitätssicherung

2

CNC-Anwender

3

Konstruieren mit Kunststoffen

1

Physikolympiade

4

objektorientierte Prog. in Java

2

Rhetorik u. Präsentationstechn.

1

Mathematikvorber. f. Abschlusskl.

1

Auslegung verfahrenstechn. Anlagen

2

Allg. Flugfunkzeugnis

2

Allg. Flugfunkzeugnis

2

* Unterrichtseinheit

 


Zu Fragen 50 bis 52, 54, 57, 60, 62 und 63:

Aufstellungen zu allen eingeplanten Freigegenständen und unverbindlichen Übungen seit Amtsantritt der Schulleitung am 1. Jänner 2000 bzw. in den Schuljahren vor 2012/13 an der HTL Eisenstadt sowie deren jeweiligen Änderungen im Verlauf zwischen einer provisorischen Lehrfächerverteilung und einer definitiven Lehrfächerverteilung samt weiterer angefragter Ausprägungen sind aufgrund der erforderlichen umfassenden Tatsachenerhebungen für die letzten zwölf Schuljahre nur im Wege durch die sachlich als auch örtlich zuständige Dienstbehörde erster Instanz möglich. Es darf um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes im Hinblick auf den gegebenen Zeitrahmen eine Beantwortung entsprechend der Fragestellungen nicht möglich ist.

Für das Schuljahr 2012/13 wird auf die Beantwortung der Fragen 47 bis 49 sowie 53, 56, 61 und 69 verwiesen.

 

Zu Fragen 53, 56, 61 und 69:

Vorweg wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Ressourcen (Werteinheiten) von den Schulen zuerst für die Pflichtgegenstände einzusetzen sind und dann aus dem verbliebenen Kontingent Freigegenstände und unverbindliche Übungen bedeckt werden können. Die Festlegung der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen bzw. deren Besetzung oder Änderung erfolgt durch den Schulleiter nach Beratung der allgemeinen Gesichtspunkte sowie unter Beachtung der pädagogischen und didaktischen Grundsätze, unter Bedachtnahme auf die Vorschriften über die Lehrverpflichtung und über die Lehrbefähigung sowie unter Berücksichtigung von hiemit vereinbaren Wünschen der Lehrenden sowie der eingangs genannten Voraussetzung freier Ressourcen. Es handelt sich um einen laufenden, dynamischen Prozess unter Berücksichtigung der Klassenbildungen, etwa nach Zurechnung der Schülerinnen und Schüler mit Wiederholungsprüfungen, sodass Freigegenstände und unverbindliche Übungen in der Regel erst etwa drei bis vier Wochen nach Unterrichtsbeginn eingerichtet werden können. Demgemäß waren nach den vorliegenden Informationen im September 2012 zunächst alle nachstehend dargestellten 21 Unterrichtsangebote vorgesehen. Für das Schuljahr 2012/13 konnten in Folge im Oktober 2012 15 Unterrichtangebote mit ihren jeweiligen leitenden Lehrenden realisiert werden, wobei beim Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ im September und Oktober 2012 die in Beantwortung der Fragen 35 bis 40 bzw. 70 bis 74 sowie 78 beschriebenen zwei Lehrenden vorgesehen waren:

 

Unterrichtsangebot

UE *

Werteinheiten

3D-CAD Vertiefung

1

1,167

3D-CAD Vertiefung

1

1,167

Bionik

3

3,094

Nichteisenmetalle

1

0,977

3D-CAD Wettbewerbsvorb.

1

1,167

Luftfahrtmedizin

2

1,856

aktuelles Fachgeb. Schweißen

4

3,031

3D-CAD Wettbewerbsvorb.

1

1,031

Qualitätssicherung

2

2,334

CNC-Anwender

3

2,637

Konstruieren mit Kunststoffen

1

1,031

Physikolympiade

4

4,42

Rhetorik u. Präsentationstechn.

1

1,031

Allg. Flugfunkzeugnis

2

2,1

Allg. Flugfunkzeugnis

2

2,1

* Unterrichtseinheit


Folgende sechs Unterrichtangebote konnten im Oktober 2012 nicht realisiert werden:

 

Unterrichtsangebot

UE *

Werteinheiten

Technik d. Flugbetriebs

2

2,334

Unverbindl. Übungen BESP

1

0,955

Oldtimerrestauration

1

0,825

objektorientierte Prog. in Java

2

2,334

Mathematikvorber. f. Abschlusskl.

1

1,105

Auslegung verfahrenstechn. Anlagen

2

1,954

* Unterrichtseinheit

 

Zu Frage 55:

Dazu liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine österreichweiten Informationen vor.

 

Zu Frage 58:

Die Vermittlung des Lehrstoffes in den lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenständen soll jeder Schülerin und jedem Schüler das Verfassen einer Diplomarbeit ermöglichen. Ein zusätzlicher Besuch eines fakultativen Unterrichtsangebotes ist daher nicht zwingend geboten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 53, 56, 61 und 69 hingewiesen.

 

Zu Frage 59:

Hinsichtlich nicht realisierter Unterrichtsangebote und der unverbindlichen Übung PHO wird auf obige Ausführungen hingewiesen. Im Übrigen liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dazu keine Informationen vor.

 

Zu Frage 64:

Der Anteil an Führungskräften der angebotenen Freigegenstände beträgt nach den vorliegenden Informationen eine Person mit drei Stunden, der Anteil der Personalvertretung drei Personen mit in Summe fünf Stunden.

 

Zu Frage 65:

Der Anteil an Führungskräften bei den lehrplanmäßig vorgesehenen Stunden liegt nach den vorliegenden Informationen im Durchschnitt bei 24 Stunden, der Anteil von Personalvertretern bei 26 Stunden.

 

Zu Frage 66:

Leistungsbeurteilungen für eine Schulstufe sowie Teilnahmevermerke erfolgen zu Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres.

 

Zu Fragen 67 und 68:

Derartiges ist Aufgabe der Schulaufsicht. Es werden die Instrumente der „QIBB Evaluationsplattform – HTL-Q-SYS“ für das spezifisch angesteuerte Feedback zur Förderung und Individualisierung durch entsprechende Rückmeldungen genutzt. Dazu bestehen Zielvereinbarungen und Kontrollen hinsichtlich der Zielerreichung.

 


Zu Fragen 70 bis 74 sowie 78:

Nach den vorliegenden Informationen wurde seitens der Schulleitung den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt, dass Freigegenstände bzw. unverbindliche Übungen – somit auch die unverbindliche Übung PHO – nur stattfinden können, wenn die erforderliche Ressourcenbedeckung gegeben ist. Ende September 2012 stand fest, dass dieses Unterrichtsangebot realisiert werden kann. Die Vorbesprechung wurde Ende September 2012 mit zwei Lehrenden der HTL Eisenstadt und 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehalten und es hat die unverbindliche Übung PHO ab Anfang Oktober 2012 geblockt mit diesen zwei Lehrenden stattgefunden. Es waren im September und im Oktober 2012 die in Beantwortung der Fragen 35 bis 40 beschriebenen zwei Lehrenden vorgesehen.

Die Stunden wurden mit der auf den Beginn der unverbindlichen Übung darauffolgenden Monatsabrechnung bezahlt. Der Vorwurf eines monatelangen Versäumnisses kann daher nicht nachvollzogen werden.

 

Zu Fragen 75 bis 77:

Es gibt eine unverbindliche Übung PHO mit 15 Schülerinnen und Schülern zum Zeitpunkt des Beginns der unverbindlichen Übung, aktuell sind es 19 Teilnehmende an der HTL Eisenstadt. Im Übrigen wird insbesondere auf Fragen 8 und 17 sowie 24 und 32 verwiesen.

 

Zu Fragen 79 und 80:

Nach den vorliegenden Informationen hat der Vorfall in der geschilderten Form nicht stattgefunden.

 

Zu Frage 81:

Grundsätzlich wird das Engagement von Lehrenden an der HTL Eisenstadt hoch geschätzt. Im konkreten Fall wird eine Olympiadevorbereitung institutionalisiert an der Schule durchgeführt, sodass privates Engagement nicht unbedingt erforderlich ist.

 

Zu Fragen 82 bis 87:

Das Dienstverhältnis mit Herrn Dr. Schütz wurde entsprechend den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 mit Zustimmung der Personalvertretung vorzeitig aufgelöst. Dagegen hat der Genannte am 17. Dezember 2012 Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben. Gegenständlicher Stundentausch im Rahmen der Teilnahme an dem genannten Fortbildungsseminar ist Gegenstand des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, kann seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht im Konkreten darauf eingegangen werden.

 

Zu Fragen 88 bis 91:

Talentierte Schülerinnen und Schüler wurden und werden an der HTL Eisenstadt im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten bestmöglich gefördert. Hinsichtlich der Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung 1981, BGBl. Nr. 86 idgF, ist anzumerken, dass diese keine Benachteiligung des berufsbildenden höheren Schulwesens gegenüber den allgemein bildenden höheren Schulen intendieren, sondern unter Bedachtnahme auf die Anforderungen der Pädagogik und der Sicherheit auch die unterschiedlichen Zugänge für unterschiedliche Schularten berücksichtigen. Dies liegt darin begründet, dass das erfolgreiche HTL–Modell auf einer Forcierung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung aufbaut, die den Schülerinnen und Schülern unter anderem die Möglichkeit bietet, umfangreiche Abschlussarbeiten in Form von Diplomarbeiten zu erstellen. Diese Arbeiten erzielen in der Folge


oft bei Wettbewerben große Erfolge, etwa „Jugend innovativ“ oder IT–Wettbewerbe. Die Unterstützung dieser Arbeiten steht daher im Vordergrund, da mit ihnen sowohl alle fachlichen und sozialen Kompetenzen als auch das Ausbildungsziel gemeinsam bestens abgedeckt werden können. Darüber hinaus weisen die Diplomarbeiten für HTL-Schülerinnen und -Schüler einen größeren Stellenwert auf und sind zum späteren Berufsbild und zum zu erwartenden Arbeitsplatz kongruent.

„Olympiaden“ verfolgen einen anderen Ansatz: Es werden von einzelnen begabten Schülerinnen und Schülern diffizile Fragestellungen gelöst, deren Schwierigkeitsgrad über die Wettbewerbe hin ansteigt. Diese vorwiegend naturwissenschaftlichen Olympiaden sind auf den Unterricht realistischer Formen der allgemein bildenden höheren Schulen ausgerichtet, jedoch treffen diese Olympiaden aber weder vom fachlichen Umfang noch von der Organisationsform her das umfassende Ausbildungsziel einer HTL.

Der HTL – Unterricht baut auf kleinen Gruppen im Pflichtunterricht der Konstruktionsübungen, den Labors und den Werkstätten auf. Dort werden die Ressourcen angelegt und es verbleiben daher für nicht typenbildende Unterrichtsangebote Ressourcen in geringerem Ausmaß. Weiters wird darauf hingewiesen, dass schulautonome Eröffnungs- und Teilungszahlen unter Einbeziehung aller Schulpartner getroffen werden können, sodass eine zentrale Adaptierung nicht geboten erscheint.

Selbstverständlich besteht auch für Schülerinnen und Schüler von HTL die Möglichkeit an Olympiaden teilzunehmen.

 

Zu Fragen 92 bis 96:

In den vertiefenden Unterrichtsangeboten zur Vorbereitung auf Olympiaden, die zur Förderung von Begabungen in den Naturwissenschaften an allgemein bildenden höheren Schulen eingerichtet werden können, sind insbesondere auch praktische Übungen und Experimente von den Schülerinnen und Schülern selbst durchzuführen. Dies erfordert einen zusätzlichen Material- und Geräteaufwand an der Schule. Zur Sicherstellung und Intensivierung dieser praktischen Übungen erhält die Schule einen gewissen Kostenersatz für die erforderlichen Anschaffungen als Ergänzung des Schulbudgets. An berufsbildenden Schulen, die vereinzelt an Olympiaden teilnehmen, ist üblicherweise die erforderliche Ausstattung gegeben. In begründeten Ausnahmefällen kann eine finanzielle Unterstützung erfolgen. An der HTL Eisenstadt konnte die unverbindliche Übung PHO mit sehr guter Qualität ohne zusätzliche Mittel von außen durchgeführt werden.

 

Zu Frage 97:

Die Beratungen der Lehrfächerverteilung sind nach den vorliegenden Informationen direkt in die Schulverwaltungssoftware zur Erstellung der Lehrfächerverteilung eingeflossen, ebenso wurde die Personalvertretung damit befasst und eingebunden.

 

Zu Fragen 98 bis 101:

Die Lehrfächerverteilung ist Teil der Unterrichtsordnung und liegt im Aufgabenbereich der Schulleitung. Grundsätzlich haben weder Schülerinnen noch Schüler das Recht von einem bestimmten Lehrenden unterrichtet zu werden, noch Lehrende das Recht bestimmte Gegenstände bzw. in bestimmten Klasse zu unterrichten. Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Die Planung erfolgt durch den Schulleiter nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen (Werteinheiten, Klassen, Sonderunterrichtsräume, Lehrende) und unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze, wobei ein optimaler Stundenplan für die Schülerinnen und Schüler im Vordergrund steht. Der Dienststellenausschuss wurde durch das „Einvernehmen“ umfassend tätig.

 

Zu Fragen 102 bis 106:

Es wurde bei der Lehrfächerverteilung nach den vorliegenden Informationen nicht gegen das Schulunterrichtsgesetz verstoßen. Auf die Beantwortung insbesondere der Fragen 98 bis 101 wird hingewiesen.

 

Zu Fragen 107 und 108:

Herr Direktor HR DI Stefan Wagner wurde im Rahmen von QIBB, das die Evaluation aller Personen an berufsbildenden Schulen vorsieht, bestens evaluiert.

 

Zu Fragen 109 bis 111:

Nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland Nein.

 

Zu Fragen 112 bis 114:

Soweit mit zumutbarem Verwaltungsaufwand die Durchsicht sämtlicher Akten der vergangenen fünf Jahre ergeben hat, ist eine Bewerbung von Herrn Direktor HR DI Stefan Wagner in der Zentralstelle nicht eingegangen.

 

Zu Fragen 115 bis 117:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.