12907/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF 10.000/0446-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13160/J-NR/2012 betreffend „Amtshaftung u.a. Entschädigungsleistungen – Entwicklung 2008 bis 2011“, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 29. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Es wurden in den Jahren 2008 bis 2011 jeweils drei Amtshaftungsansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geltend gemacht.
Zu Fragen 2 bis 4:
Es wurden keine Amtshaftungsforderungen geschädigter Personen nach einem Aufforderungsschreiben von der Finanzprokuratur anerkannt und erledigt.
Zu Frage 5:
Es wurden im Jahr 2008 vier Amtshaftungsansprüche, wovon einer in der Folge zurückgezogen wurde, sowie in den Jahren 2010 und 2011 jeweils ein Amtshaftungsanspruch vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geltend gemacht.
Zu Frage 6:
Es gab im Jahr 2009 zwei rechtskräftige Urteile – ein Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien und eines des Oberlandesgerichtes Wien – nach dem Amtshaftungsgesetz.
Zu Fragen 7 und 8:
In keiner Entscheidung wurde Amtshaftungsansprüchen Geschädigter gerichtlich stattgegeben.
Zu Frage 9:
Es wurden keine Regressforderungen gemäß § 3 Amtshaftungsgesetz gestellt.
Zu Frage 10:
Ein Herausfiltern aller Entschädigungsleistungen ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu bewältigen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.