12908/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0447-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13177/J-NR/2012 betreffend Rechte von
Südtirolern in Österreich, die die Abgeordneten Werner Neubauer,
Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2012 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Südtiroler/innen besitzen die den Unionsbürger/innen
eingeräumten, sowie die durch das
Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die
Gleichstellung von Südtiroler/innen mit österreichischen
Staatsbürger/innen auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57, gewährten
Rechte. Gemäß § 3 Personengruppenverordnung, BGBl. II
Nr. 15/1998, gelten für die Zulassung zum ordentlichen Studium
Reifezeugnisse deutsch- oder ladinischsprachiger Sekundarschulen zweiten Grades
als in Österreich ausgestellt.
Zu Frage 3:
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Es kann mit den verfügbaren Datenbeständen der Hochschulstatistik nicht festgestellt werden, inwieweit Personen über Doppelstaats-bürgerschaften verfügen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.