12908/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0447-III/4a/2012

 

                Frau    

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 28. Jänner 2013

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13177/J-NR/2012 betreffend Rechte von
Südtirolern in Österreich, die die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Südtiroler/innen besitzen die den Unionsbürger/innen eingeräumten, sowie die durch das
Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtiroler/innen mit österreichischen Staatsbürger/innen auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57, gewährten
Rechte.
Gemäß § 3 Personengruppenverordnung, BGBl. II Nr. 15/1998, gelten für die Zulassung zum ordentlichen Studium Reifezeugnisse deutsch- oder ladinischsprachiger Sekundarschulen zweiten Grades als in Österreich ausgestellt.

 

Zu Frage 3:

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Es kann mit den verfügbaren Datenbeständen der Hochschulstatistik nicht festgestellt werden, inwieweit Personen über Doppelstaats-bürgerschaften verfügen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.