12913/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 30.11.2012 unter der ZI. 13166/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechte von Südtirolern in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Südtiroler besitzen die Rechte von Unionsbürgern sowie die durch das Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57/1979, eingeräumten Rechte.
Zu Frage 2:
Österreich, insbesondere das Bundesland Tirol, und Südtirol teilen eine jahrhundertelange gemeinsame Geschichte und sind nach wie vor eng verbunden.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) führt keine Evidenzen über Personen mit österreichischer und italienischer Staatsbürgerschaft. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.