12915/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1467-II/10/a/2012
Wien, am . Jänner 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 30. November 2012 unter der Zahl 13184/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Folgen der Demonstrationen zum WKR-Ball“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich der Verwaltungsstrafanzeigen wurden durch die Bundespolizeidirektion Wien Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Anzeigen betreffend die Gerichtsdelikte wurden der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.
Zu Frage 2:
Die Festgenommen wurden nach den Einvernahmen beziehungsweise nach der Verhängung von Verwaltungsstrafen entlassen. Alle Akte betreffend der nach der Strafprozessordnung festgenommen Personen, wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu den Fragen 4 und 5:
Gemäß § 3 der Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien vom 24. Jänner 2012, die gemäß § 36 Abs. 1 SPG erlassen wurde, waren auch akkreditierte Medienvertreter berechtigt die Sperrzone zu betreten. Die Zulassung erfolgte aufgrund des Rechtes auf freie Meinungsäußerung.
Laut Verfassungsgerichtshof ist nicht nur der Empfang von Nachrichten, sondern auch das Beschaffen von Informationen zum Zweck der Verbreitung von Nachrichten von Art. 10 MRK umfasst.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Seitens der Bundespolizeidirektion Wien wurden 11 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, wobei die einzelnen Verfahren zum Teil auch mehrere angezeigte Delikte umfassten.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Die Person wurde bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.