12915/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1467-II/10/a/2012

Wien, am        . Jänner 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am      30. November 2012 unter der Zahl 13184/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Folgen der Demonstrationen zum WKR-Ball“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Hinsichtlich der Verwaltungsstrafanzeigen wurden durch die Bundespolizeidirektion Wien Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Anzeigen betreffend die Gerichtsdelikte wurden der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

 

Zu Frage 2:

Die Festgenommen wurden nach den Einvernahmen beziehungsweise nach der Verhängung von Verwaltungsstrafen entlassen. Alle Akte betreffend der nach der Strafprozessordnung festgenommen Personen, wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt.

 

Zu Frage 3:

Ja.


Zu den Fragen 4 und 5:

Gemäß  § 3 der Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien vom 24. Jänner 2012, die gemäß § 36 Abs. 1 SPG erlassen wurde, waren auch akkreditierte Medienvertreter berechtigt die Sperrzone zu betreten. Die Zulassung erfolgte aufgrund des Rechtes auf freie Meinungsäußerung.

Laut Verfassungsgerichtshof ist nicht nur der Empfang von Nachrichten, sondern auch das Beschaffen von Informationen zum Zweck der Verbreitung  von Nachrichten von  Art. 10 MRK umfasst.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Seitens der Bundespolizeidirektion Wien wurden 11 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, wobei die einzelnen Verfahren zum Teil auch mehrere angezeigte Delikte umfassten.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Die Person wurde bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.