12917/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
|
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
|
GZ: BKA-353.110/0003-I/4/2013 |
Wien, am 30. Jänner 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2012 unter der Nr. 13165/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rechte von Südtirolern in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø In welchen Bereichen bzw. Angelegenheiten sind Südtiroler (wohl gemeint: Menschen der deutschen und ladinischen Minderheit Italiens) österreichischen Staatsbürgern, was Rechte und Pflichten betrifft, gleichzusetzen?
Ø Was ist der historische Hintergrund für diese rechtliche Gleichsetzung?
Südtiroler besitzen die Rechte von Unionsbürgern sowie die durch das Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57/1979, eingeräumten Rechte.
Zu Frage 3:
Ø Sind Südtiroler bekannt, die sowohl über eine
italienische als auch eine österreichische Staatsbürgerschaft
verfügen?
a. Wenn ja, welche Personen sind das und auf Basis welcher rechtlichen Grundlage
ist in diesen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erteilt worden?
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen