12917/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0003-I/4/2013

Wien, am 30. Jänner 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2012 unter der Nr. 13165/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rechte von Südtirolern in Österreich gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  In welchen Bereichen bzw. Angelegenheiten sind Südtiroler (wohl gemeint: Men­schen der deutschen und ladinischen Minderheit Italiens) österreichischen Staats­bürgern, was Rechte und Pflichten betrifft, gleichzusetzen?

Ø  Was ist der historische Hintergrund für diese rechtliche Gleichsetzung?

 

Südtiroler besitzen die Rechte von Unionsbürgern sowie die durch das Bundes­gesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österrei­chischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57/1979, eingeräumten Rechte.

 

Zu Frage 3:

Ø  Sind Südtiroler bekannt, die sowohl über eine italienische als auch eine österrei­chische Staatsbürgerschaft verfügen?
a. Wenn ja, welche Personen sind das und auf Basis welcher rechtlichen Grund­lage ist in diesen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erteilt worden?

 

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen