12918/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am    Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0280-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13168/J vom 30. November 2012 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Sie besitzen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie die durch das Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57, eingeräumten Rechte.

 

Das österreichische Steuerrecht knüpft nicht an die Staatsbürgerschaft, sondern an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt der natürlichen Person im Inland an. Fehlen diese Merkmale, ist die natürliche Person nur mit bestimmten Einkünften, die in § 98 EStG aufgezählt sind, beschränkt steuerpflichtig.

 

Zu 3.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Mit freundlichen Grüßen