1292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/55-PMVD/2009                                                                                                   . Mai 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2009 unter der Nr. 1264/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Stilllegung des Truppenübungsplatzes Aualm" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2 und 9 bis 12:

Der Entscheidung, künftig in Annaberg-Lungötz keinen Truppenübungsplatz mehr zu betreiben, ist ein sehr langer und vor allem gewissenhafter Entscheidungsprozess vorausgegangen, welcher konkret darauf abzielte, die bundesweit militärisch genutzte Infrastruktur nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu optimieren, um so den Anforderungen an das „Österreichische Bundesheer in Zukunft“ entsprechen zu können. Zudem sei angeführt, dass die Entscheidung, den Truppenübungsplatz Aualm für keine wei­tere militärische Nutzung vorsehen zu wollen, auch wesentlich durch die bisherig geringe militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes bestimmt wurde. Die nunmehr anderwärtig notwendigen Ersatzkapazitäten stehen mit den Garnisonsübungsplätzen (GÜPl) Ramseiden in Saalfelden, GÜPl Hallmoos in St. Johann im Pongau, GÜPl Saalachau in Wals bei Salzburg, GÜPl Atzmannsdorf in Tamsweg, dem Alpinübungsgelände Weissbach in Weissbach bei Lofer, dem Wasserübungsplatz Jadorf in Kuchl, dem Schießplatz Glanegg in Gröding, dem Truppenübungsplatz Hochfilzen und dem Truppenübungsplatz Ramsau zur Verfügung. Der Übungsbetrieb am Truppenübungsplatz Aualm wurde mit 1. Jänner 2009 eingestellt.

Zu 3:

In meinem Ressort liegen keine Informationen über externe Beteiligungsangebote auf.

Zu 4:

Entfällt.

Zu 5 und 6:

Der für eine Lastenfreistellung der Liegenschaft benötigte Aufwand wird vornehmlich mit heereseigenen Kräften (Pioniere und Techniker) im Rahmen der Ausbildung erfolgen und sich daher in Grenzen halten. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist geplant, den Pachtvertrag zu kündigen. In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass diesem relativ geringfügigen Aufwand erhebliche Vorteile gegenüberstehen, etwa die zu erwartenden Einnahmen aus der Veräußerung der heereseigenen Flächen, der Entfall der Pachtkosten und der nicht unbeträchtlichen Betriebsausgaben.

Zu 7:

Das Personal wird in den umliegenden Garnisonen verwendet werden.

Zu 8:

Zurzeit sind ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe h5, zwei Bedienstete in der Verwendungsgruppe h2, ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe C und ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe MBUO 1 am Truppenübungsplatz beschäftigt.