12920/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0276-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13180/J vom 30. November 2012 der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6. und 9.:
Es ist, wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen zu parlamentarischen Anfragen zum Ausdruck gebracht, in Erinnerung zu rufen, dass die Verwaltung der Goldreserven der OeNB einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven darstellt und damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zählt. Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven (einschließlich des Goldes) durch die OeNB autonom, d.h. frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.
Die OeNB hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass es auch Ziel ihrer Offenlegungspolitik ist, unerwünschte Signale bzw. Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Zentralbanken versuchen somit ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln.
Im Hinblick auf die in jüngster Zeit von anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems eingeschlagene Linie, in einem gewissen Umfang Auskunft über die Gold-Lagerorte zu geben und der damit einhergehenden Änderung der rechtlichen Bewertung dessen, was aus Sicht des Eurosystems als geheim im Sinne des Art. 37 ESZB/EZB-Statut (§ 45 NBG) anzusehen ist, kann die OeNB nunmehr – ganz allgemein – die Staaten benennen, in denen sich die OeNB-Goldbestände befinden.
Zu 7. und 8.:
Nein.
Zu 10. bis 13.:
Die Lagerung im Ausland ist essentiell, um die Funktion der Goldreserven als Währungsreserve zu unterstützen, da größere Mengen im Bedarfsfall aus logistischen Gründen nur an internationalen Goldhandelsplätzen handelbar sind und somit in gängige Reservewährungen eingetauscht werden können. Die mit der Lagerung verbundenen Kosten werden grundsätzlich von der OeNB so gering wie möglich gehalten, sind aber im Rahmen der spezifischen Aufgaben einer Notenbank zur Krisenvorsorge und -bewältigung nicht vorrangiges Kriterium der Lagerstellenauswahl. Eine ausschließliche Lagerung der Goldbestände in Österreich würde im Bedarfsfall eine schnelle Konvertierbarkeit in gängige Reservewährungen verhindern und darüber hinaus mit erheblichen Kosten (bauliche Maßnahmen, technische Infrastruktur, Sicherheitskosten) verbunden sein. Unabhängig von der Vorgehensweise anderer nationaler Zentralbanken erwägt die OeNB derzeit daher nicht, Goldreserven aus London abzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen