12923/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am        Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0278-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13188/J vom 30. November 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6.:

Die Goldbestände werden von Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, die auch in den Guidelines des IWF angeführt sind. Die Währungsreserven werden daher so gehalten bzw. investiert, dass mit hoher Sicherheit der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen. Die wesentlichen Geschäftsarten, die Zentralbanken üblicherweise im Zusammenhang mit dem Management der Goldreserven durchführen, sind jene, die auch vom internationalen Goldabkommen der Notenbanken erfasst sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen