12925/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0275-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13192/J vom 30. November 2012 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6. sowie 9. und 10.:
Gemäß § 48a Bundesabgabenordnung besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. Einer Beantwortung der gegenständlichen Fragen stehen somit rechtliche Hindernisse entgegen.
Zu 7. und 8.:
Mit den vorliegenden Fragen wird kein Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen.
Mit freundlichen Grüßen