12926/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 28. Jänner 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0366-IM/a/2012

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13224/J betreffend „bundesweite Umsetzung von Jugendtickets als Schritt Richtung Österreich-Ticket“, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

In Anbetracht der gegebenen Budgetsituation des Bundes und der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist es vorrangiges Ziel, die Fahrtenbeihilfen und Freifahrten für Schüler und Lehrlinge im bisherigen Umfang und in gleichbleibender Qualität zu erhalten. Durch den Zusammenschluss des Verkehrsverbundes Ost-Region (VOR) mit dem Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgen-land zum VOR-Neu konnte nunmehr ein Vertragspartner gefunden werden, mit welchem im Rahmen eines Pilotprojektes die Modifizierung des bisherigen Freifahrtensystems möglich wurde.

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Eine generelle Ausweitung ist mit Beginn des Schuljahres 2013/14 geplant.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG), welche einstimmig im November 2012 im Nationalrat beschlossen wurde, ist bereits erfolgt. Laufende Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden der übrigen Bundesländer sollen eine österreichweite Umsetzung ab 2013/14 ermöglichen.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Aufgrund unterschiedlicher Verbundstrukturen erfordert die Umsetzung in den übrigen Verkehrsverbünden differenzierte Lösungsansätze, wobei die aktuell gewonnenen Erfahrungen aus dem Pilotprojekt - insbesondere der Akzeptanz des Top-Jugendtickets sowie die Auswirkungen auf wirtschaftlicher und organisatorischer Ebene - von Bedeutung sind. Darüber hinaus müssen bereits bestehende Angebote für junge Menschen im jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden.

 

Fundierte Aussagen über einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf sind daher derzeit seriöser Weise noch nicht möglich. Wegen des geplanten Umsetzungstermins ist zudem eine allfällige budgetäre Vorsorge erst im Budget 2014 zu treffen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Alle Bundesländer kooperieren lösungsorientiert.

 


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Eine spürbare Verwaltungsvereinfachung wird bereits mit dem neuen Modell erreicht. Eine diesbezügliche Gegenfinanzierung durch die Senkung der Familienbeiträge hätte generelle Auswirkungen auf alle Familien, also auch auf jene, für die ein solches Ticket keinen direkten Nutzen erbringt, etwa mangels geeigneter Verkehrsstrukturen oder bei Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.