12927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0310-I/A/15/2012

Wien, am 29. Jänner 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 13262/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen dazu keine Daten vor.

 

Frage 2:

Grippe ist in Österreich keine meldepflichtige Krankheit, mein Ressort verfügt daher über keine entsprechenden Daten.

 


Frage 3:

Zu dieser Frage darf ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verweisen.

 

Frage 4 und 5:

Bei der Anwendung von Impfstoffen wird eine Immunreaktion des Organismus aus­gelöst. Dadurch kann es zu vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen, wie

z.B. Rötung, Schwellung, Schmerzen an der Injektionsstelle, Temperatur-erhöhung/Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Müdigkeit, Übelkeit, Schwellung der regionären Lymphknoten und Unwohlsein für die Dauer von 1 bis 3 Tagen kommen. Diese sind generell Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff.

 

Auch Symptome einer "Impfkrankheit" (1 bis 3 Wochen nach der Impfung), wie z.B. leichte Parotisschwellung, masern- bzw. varizellenähnliches Exanthem sind als nor­male Impfreaktion zu betrachten. Das Wissen um Art und Häufigkeit dieser Reak­tionen resultiert aus klinischen Studien, die im Zuge der Zulassung eines neuen Impf­stoffes vorgelegt werden müssen, sowie aus Beobachtungen und ärztlicher Erfahrung mit der Anwendung des jeweiligen Produktes nach Markteinführung. In der Regel sind diese Beschwerden vorübergehender Natur und klingen rasch und folgenlos wieder ab.

 

Krankheitserscheinungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnten und über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus­gehen (z.B. postvakzinale allergische Reaktionen), werden als Impfkomplikationen bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass aus einem reinen zeitlichen Zusammenhang nicht automatisch auch eine Ursächlichkeit abzuleiten ist. Viele Erkrankungen treten auch unabhängig von Impfungen als "Hintergrundmorbidität" auf, so dass eine ein­deutige Zuordnung nicht immer möglich ist.

 

In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass das Sicherheitsprofil eines Impfstoffes in der Fachinformation des jeweiligen Prä­parates (Abschnitt „4.8 Nebenwirkungen“) beschrieben ist. Darin sind die bekannten Reaktionen nach Art und Häufigkeit aufgelistet. Die Häufigkeitsangaben sind dabei fol­gendermaßen definiert: sehr häufig: ≥1/10, häufig: ≥1/100 bis <1/10, gelegentlich: ≥1/1.000 bis <1/100, selten: ≥1/10.000 bis <1/1.000, sehr selten: <1/10.000.

 

Frage 6:

Die angesprochene Studie untersucht die Wirksamkeit des antiviralen Medikamentes Tamiflu und nicht die von Grippeimpfungen.

 


Frage 7:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Tamiflu  nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur von der Europäischen Kommission für alle 27 EU-Mitgliedstaaten zentral zugelassen wurde. Die Wirksamkeit und Sicherheit wurde demnach in den Zulassungsstudien gezeigt und mit einem positiven Nutzen/Risikoverhältnis bewertet. Das Arzneimittel kann somit in den zugelassenen Indikationen eingesetzt werden.

 

Ich darf im Zusammenhang mit angesprochenen Studie auf die Kritik seitens der Cochrane-Gruppe verweisen, die sich mit evidenzbasierter Medizin

befasst und die kürzlich die unzureichende Zugänglichkeit einer Reihe von Studien zu Tamiflu bemängelt hat. Die Evidenzlage zu Tamiflu ist daher weiter im Auge zu behalten.

 

Zudem ist Tamiflu nur auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Über die Zweckmäßigkeit einer Verschreibung und vor allem über die individuelle Eignung entscheidet somit die verschreibende Ärztin/der verschreibende Arzt.

 

Fragen 8 bis 10:

Gemäß dem österreichischen Impfplan, der auf der Homepage meines Ressorts zum Download zur Verfügung steht, ist die Impfung „jedem, der sich schützen will, zu empfehlen. Besonders empfohlen ist die Impfung für Kinder ab dem 7. Lebensmonat bis zu 4 Jahren, Personen über 50, Personen mit Grundleiden, Schwangeren, Kindern und Jugendlichen unter chronischer Aspirintherapie, stark Übergewichtigen, Betreuungspersonen, Personen der Gesundheitsberufe und Personen mit häufigem Publikumskontakt. Reiseimpfung: Für Reisende generell empfohlen“.