1293/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0040-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1160/J vom 09. März 2009 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die vorliegende Fragestellung betrifft keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung im Sinne des § 90 Geschäftsordnungs-gesetz 1975 idgF.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.