1293/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0040-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1160/J vom 09. März 2009 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die vorliegende Fragestellung betrifft keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung im Sinne des § 90 Geschäftsordnungs-gesetz 1975 idgF.
Mit freundlichen Grüßen