12937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 


S91143/250-PMVD/2012                                                                                        29. Jänner 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30. November 2012 unter der Nr. 13172/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rechte von Südtirolern in Österreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Südtirolerinnen und Südtiroler besitzen die den Unionsbürgerinnen und -bürgern einge­räumten Rechte sowie jene, die durch das Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten eingeräumt wurden.


In das Bundesheer dürfen nur österreichische Staatsbürger einberufen werden, somit gibt es im Bundesheer keinen Bereich, in dem ausländische Staatsbürger Österreicherinnen und Österreichern gleichgestellt sind.

Zu 3:

Ja, es gibt Wehrpflichtige mit österreichisch-italienischer Doppelstaatsbürgerschaft. Im Übrigen betrifft diese Frage Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und nicht den Voll­ziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.