12937/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/250-PMVD/2012 29. Jänner 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30. November 2012 unter der Nr. 13172/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rechte von Südtirolern in Österreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Südtirolerinnen und Südtiroler besitzen die den Unionsbürgerinnen und -bürgern eingeräumten Rechte sowie jene, die durch das Bundesgesetz vom 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten eingeräumt wurden.
In das Bundesheer dürfen nur österreichische Staatsbürger einberufen werden, somit gibt es im Bundesheer keinen Bereich, in dem ausländische Staatsbürger Österreicherinnen und Österreichern gleichgestellt sind.
Zu 3:
Ja, es gibt Wehrpflichtige mit österreichisch-italienischer Doppelstaatsbürgerschaft. Im Übrigen betrifft diese Frage Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.