12938/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0049-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 30. November 2012 unter der Nr. 13175/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rechte von Südtirolern in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø In welchen Bereichen bzw. Angelegenheiten, die Ihr Ressort betreffen, sind Südtiroler (wohl gemeint: Menschen der deutschen und ladinischen Minderheit Italiens) österreichischen Staatsbürgern, was Rechte und Pflichten betrifft, gleichzusetzen?
Ø Was ist der historische Hintergrund für diese rechtliche Gleichsetzung?
Sie besitzen die Unionsbürgern sowie die durch das Bundesgesetz von 25. Jänner 1979 über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten, BGBl. Nr. 57, eingeräumten Rechte.
Zu Frage 3:
Ø Sind Südtiroler bekannt, die sowohl über eine italienische als auch eine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen?
a. Wenn ja, welche Personen sind das und auf Basis welcher rechtlichen Grundlage ist in diesen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erteilt worden?
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.