12940/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.01.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.000/0048-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 30. November 2012 unter der Nr. 13193/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lebenslauf, Matura, Studium, Taxiführerschein bzw. Taxikonzession für Werner Faymann gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Wann erwarb Werner Faymann seine Lenkerberechtigung(en)?
Ø Wann erwarb Werner Faymann seinen Taxiführerschein?
Ø Wie lange übte er die Tätigkeit eines Taxilenkers aus?
Ø Bei welchen Unternehmen übte Faymann diese Tätigkeit eines Taxilenkers aus?
Ø Seit wann hatte dieses Unternehmen / hatten diese Unternehmen eine Taxikonzession?
Ø Hat Werner Faymann selbst um eine Taxikonzession angesucht bzw. diese ausgeübt?
Ø Hat Werner Faymann vor, während oder nach dem Erwerb seines Taxiführerscheins einen Auslandsaufenthalt in der Sowjetunion, der DDR, Kuba, Nicaragua oder einem anderen „sozialistischen Bruderland“ wahrgenommen?
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.