12942/AB XXIV. GP
Eingelangt am 31.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0023-II/BK/3/2013
Wien, am . Februar 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 3. Dezember 2012 unter der Zahl 13197/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sportwetten – Spielabsprachen, Wettbetrügereien und Geldwäsche – Perspektiven für eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 bis 7:
Meinungen und Einschätzungen sind ebenso wie die Erteilung von Rechtsauskünften nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu den Fragen 3, 9 bis 24, 26 bis 28, 30 bis 32:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 8 und 33:
Das Bundesministerium für Inneres hat zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Wetten im Sportbereich (Match Fixing, Spielmanipulationen) eine eigene zentrale Ansprech-, Koordinierungs- und Meldestelle im Bundeskriminalamt, Büro zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist neben der Leitung und Koordinierung von (Struktur)Ermittlungen in diesem Bereich auch die Sammlung von Informationen, Verdachtsmeldungen und Anzeigen über Spielmanipulationen, die spezifische Gremienarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie der Kontakt zu sämtlichen nationalen und internationalen Bedarfsträgern (Behörden, Vereine, Verbände uä.). Darüber hinaus nimmt diese Stelle an internationalen Projekten wie dem ICPO-Interpol Projekt „Match Fixing“ und „Integrity in Sports“ sowie an nationalen Projekten teil. Hier ist jedenfalls die Zusammenarbeit mit dem „Verein zur Wahrung der Integrität im Sport“ zur Ausarbeitung von Präventionsmodellen für die betroffenen Bedarfsträger zu nennen.
Zu Frage 25:
Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine Ermittlungsaufträge der zuständigen Staatsanwaltschaft vor.
Zu Frage 29:
|
Fälle von Wettbetrügereien |
|||
|
|
2010 |
2011 |
bis 21.12. 2012 |
|
Burgenland |
- |
- |
- |
|
Kärnten |
- |
- |
- |
|
Niederösterreich |
- |
- |
- |
|
Oberösterreich |
3 |
3 |
3 |
|
Salzburg |
- |
- |
- |
|
Steiermark |
- |
- |
- |
|
Tirol |
- |
1 |
3 |
|
Vorarlberg |
- |
- |
- |
|
Wien |
- |
- |
- |
Überdies wird vom Bundeskriminalamt über Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz in einem Großverfahren gegen insgesamt 19 Personen wegen § 165 Geldwäsche, § 146ff Betrug und § 278 Kriminelle Vereinigung ermittelt. Dieses Ermittlungsverfahren wurde im Jahr 2011 von den Sicherheitsbehörden in der Steiermark übernommen.
Zu Frage 34:
Den Strafverfolgungsbehörden (Justiz und Polizei) stehen sämtliche justiziellen und polizeilichen Möglichkeiten wie auch in anderen internationalen Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Die Ermittlungen können unter anderem auf Grund der Bestimmungen von bilateralen oder internationalen Polizeikooperationsverträgen oder von Abkommen über die justiziellen Amts- und Rechtshilfe, aber auch durch Bildung von gemeinsamen Ermittlungs-gruppen unter Einbeziehung von EUROJUST erfolgen.