12947/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.°13378/J der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

 

Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht kann erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres vorgenommen werden, da die exakte Berechnung der Ausgleichstaxe gesicherte Daten über die bei Dienstgeberinnen/Dienstgebern in einem bestimmten Kalenderjahr beschäftigten Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer voraussetzt. Es liegen demnach valide Daten für das Jahr 2011 vor.

 

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht durch die einzelnen Bundesländer zum Stichmonat Dezember 2011.

 

Erklärung der Abkürzungen:

 

Anzahl DN          Summe der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                ermittelte Pflichtzahl

BES PFST         besetzte Pflichtstellen (begünstigte Behinderte und doppelt an-rechenbare Behinderte)

Erfüllung              (Nicht)Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Erfüllung %         Erfüllung der Beschäftigungspflicht - (Über-)Erfüllung bzw. Nichter­füllung in Prozentsätzen

 

Vorhandene Berechnungswerte:


Stichmonat

Dezember 2011

DN-PFLZL

PFLZL

BES PFST

Erfüllung

Erfüllung %

Wien

81.049

3.241

3.359

+118

+3,6%

Niederösterreich

50.011

2000

 2000

+/-0

+/-0,0%

Burgenland

6.065

242

289

+47

+19,4%

Steiermark

33.245

1.329

2.233

+904

+68,0%

Kärnten

15.509

620

983

+363

+58,5%

Oberösterreich

32.779

1.311

1.749

+438

+33,4%

Salzburg

12.793

511

493

-18

-3,5%

Tirol

18.713

748

415

-333

-44,5%

Vorarlberg

9.305

372

210

-162

-43,5%

 

Fragen 2 bis 5:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes sind im Rahmen der Überprüfung der Beschäftigungspflicht auf die nach den Bestimmungen des § 4 BEinstG berechnete Pflichtzahl - das ist die Anzahl der zu beschäftigenden begünstigten Behinderten - bestimmte tatsächlich beschäftigte begünstigte Personen doppelt anzurechnen. Unter anderem gilt dies für Rollstuhlfahrer/innen, blinde Personen und Personen nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn und solange der Grad ihrer Behinderung mindestens 70 vH beträgt.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Personen in der Regel einen höheren Grad der Behinderung aufweisen. Eine gesonderte Auswertung der Anzahl der begünstigten Behinderten, die bei großen Dienstgebern/innen wie den Bundesländern in Beschäftigung stehen und einen Grad der Behinderung von mindestens 70% aufweisen, ist auf Grund des Datenvolumens mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Entwicklung der Anzahl der begünstigten Behinderten und der davon doppelt anrechenbaren Personen, die von einzelnen Bundesländern als Dienstgebern/innen beschäftigt werden. Dies jeweils ausgehend von 2011 im Vergleich zu 2010 bzw. 2007.


Wien

Entwicklung

2011 gegenüber dem Vorjahr in %

Entwicklung

2011 gegenüber 2007 in %

Anzahl der begünstigten Behinderten

-1,18%

-5,40%

Davon doppelt anrechenbar

+6,08%

+15,14%

Niederösterreich

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

+1,55%

+21,05%

Davon doppelt anrechenbar

+7,90%

+37,42%

Burgenland

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

-1,33%

+3,72%

Davon doppelt anrechenbar

+/-0,00%

+10,00%

Steiermark

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

-2,64%

-6,33%

Davon doppelt anrechenbar

+0,80%

-1,38%

Kärnten

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

-1,56%

-6,53%

Davon doppelt anrechenbar

+4,19%

+17,28%

Oberösterreich

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

-2,60%

-3,19%

Davon doppelt anrechenbar

+2,38%

+4,87%

Salzburg

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

+8,13%

+21,28%

Davon doppelt anrechenbar

+10,59%

+32,39%

Tirol

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

+8,11%

+22,61%

Davon doppelt anrechenbar

+18,75%

+30,14%

Vorarlberg

 

 

Anzahl der begünstigten Behinderten

-0,66%

+11,94%

Davon doppelt anrechenbar

-1,64%

+13,21%