12949/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13448/J der Abgeordneten Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte wie folgt:

 

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte wurde ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt, das qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglicht. Nach den bisherigen Erfahrungen kann mit diesem Zuwanderungmodell der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, die am Arbeitsmarkt nicht ausreichend vorhanden sind, abgedeckt werden. Dadurch wird der Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich gestärkt, ohne die Beschäftigungschancen der inländischen und bereits integrierten ausländischen Arbeitskräfte zu schmälern.

Die Rot-Weiß-Rot-Karten-InhaberInnen sind durchwegs qualifizierte Arbeitskräfte,die in verschiedensten Branchen, allen voran in den Bereichen Warenherstellung, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, Information und Kommunikation, tätig sind.

 

Frage 1 bis 10:

Diese Fragen beziehen sich im Wesentlichen auf die im Jahr 2012 beantragten und erteilten Rot-Weiß-Rot-Karten. Nachdem für die Entgegennahme von Anträgen und für die Ausstellung der Karten die Aufenthaltsbehörden zuständig sind, werden diese Daten im Bundesministerium für Inneres erfasst. Insofern wird auf die gleichlautende Anfrage an die Frau Bundesministerin für Inneres verwiesen.

 

Frage 11:

Das AMS erfasst die Berufe jener Antragsteller, für die es Bestätigungen (Gutachten) gemäß § 12d Abs. 2 AuslBG ausstellt oder den Antrag bei Nichterfüllung der Kriterien ablehnt. Im Jahr 2012 waren dies hauptsächlich folgende Berufe gemäß der AMS-Berufssystematik in alphabetischer Reihenfolge:

ArchitektIn, Arzt/Ärztin, Bankfachmann/-frau, BauingeneurIn, BuchhalterIn, ControllerIn, DatenverarbeitungstechnikerIn, Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwester, TechnikerIn und DiplomingenieurIn (für Architektur, Bauwesen, Chemie, Datenverarbeitung, Maschinenbau, Physik, Schwachstrom- und Nachrichtentechnik, Starkstromtechnik und Wirtschaftswesen), DirektorIn, DolmetscherIn, EisenbiegerIn, ElektrikerIn, ElektroinstallateurIn, GeschäftsführerIn, Grafische ZeichnerIn, Industrie- und Gewerbekaufmann/-frau, InstallateurIn, JuristIn, Koch/Köchin, KünstlerIn, LehrerIn, ManagerIn, MechanikerIn, Platten- und FliesenlegerIn, RechtskonsulentIn, SchlosserIn, SchweißerIn, SicherheitsberaterIn, SoftwarentwicklerIn, SpenglerIn, SportlerIn, SteinmetzIn, TischlerIn, Werbe- und Marketingfachmann/-frau, WirtschaftsberaterIn und -treuhänderIn, WissenschafterIn, Zimmer(er)In.

 

Frage 12:

Deutschkenntnisse sind nur eines von mehreren Kriterien, für die ein(e) Rot-Weiß-Rot-KartenwerberIn Punkte erhalten kann. Ausschlaggebend ist, dass der/die BewerberIn für alle Zulassungskriterien (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter) zusammen die erforderlichen Mindestpunkte erreicht, wobei die meisten Punkte für die Qualifikation erworben werden können. Im Ergebnis dieser Gesamtprüfung wird daher das Kriterium Sprache nicht gesondert ausgewiesen. Es könnte nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in einer Prüfung jedes einzelnen Datensatzes erhoben werden.

 

Fragen 13 und 14:

2012 hat das AMS 680 Anträge für Rot-Weiß-Rot-Karten negativ beschieden.

 

Frage 15:

2012 hat das AMS 222 positive Gutachten für Sportberufe ausgestellt.