1295/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0041-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1185/J vom 9. März 2009 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Für Redakteurinnen und Redakteure der internen und externen Medien finden regelmäßig Redaktionssitzungen und Schreibwerkstätten statt, in deren Rahmen auch das Thema der Binnenmajuskel angesprochen wird. Redaktionssitzungen finden monatlich statt, die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
Im Bundesministerium für Finanzen gibt es ein internes Papier, das die zulässigen Schreib-weisen des geschlechtergerechten Formulierens regelt und von der Idee der Vermeidung der Binnenmajuskel getragen ist. Demnach ist der ausgeschriebenen Doppelform (z.B. „Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“) grundsätzlich der Vorzug zu geben. Diese Unterlage hat keinen Erlasscharakter, sondern stellt eine Orientierungshilfe dar und ist allen Redakteurinnen und Redakteuren der internen und externen Medien bekannt gegeben worden.
Zu 4. bis 6.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, die Binnenmajuskel bei seinem Webauftritt zu vermeiden.
Zu 7. und 8.:
Die Empfehlung von geeigneten Programmen im Umgang mit der Binnenmajuskel ist nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundes und unterliegt daher nicht dem in § 90 GOG-NR normierten Fragerecht.
Ergänzend wird angemerkt, dass das Bundesministerium für Finanzen bestrebt ist, im Anlassfall geeignete Programme einzusetzen, um sehbehinderte Menschen nicht zu benachteiligen.
Mit freundlichen Grüßen