12951/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13595/J des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
In den Jahren 2009 bis 2012 erfolgte die Veranlagung der Mittel des Ausgleichstaxfonds ausschließlich entsprechend der Liquiditätslage als ein- oder mehrmonatige Termineinlage in Euro bei Kreditinstituten.
Vor Veranlagung der Mittel wurden die Angebote der Kreditinstitute der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur zur Begutachtung vorgelegt. Auf Basis der Expertise der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur erfolgte anschließend der Zuschlag.
Frage 2:
Im Jahr 2013 werden die oben dargestellten Grundsätze weiterhin beibehalten.