12956/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/253-PMVD/2012 30.
Jänner 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 3. Dezember 2012 unter der Nr. 13196/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sportwetten – Spielabsprachen, Wettbetrügereien und Geldwäsche – Perspektiven für eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3, 5, 13, 14, 16 bis 30, 33 und 34:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 4:
Die Europäische Kommission hat auf Grund einer Studie zum Thema Spielabsprachen die Unterschiedlichkeit der Rechtsnormen in den EU-Mitgliedstaaten bemängelt.
Zu 6 bis 8:
Die steigende Anzahl von Fällen von Spielmanipulation (auch in Österreich) bedroht Glaubwürdigkeit, Fairness und Integrität im Sport. Im Wesentlichen ist dagegen durch Bewusstseinsbildung präventiv vorzugehen. Die österreichischen Stakeholder und federführend das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, der Österreichische Fußballbund (ÖFB) und die Bundesliga haben diese global ernstzunehmende Bedrohung für die Integrität des Sports erkannt und mit dem Verein zur Wahrung der Integrität im Sport (VWIS) eine spezielle Plattform zur Erhaltung des sportlichen Wertesystems in Österreich geschaffen. Oberstes Ziel dieser Plattform ist – gemeinsam mit den österreichischen Sportverbänden – saubere und manipulationsfreie Wettbewerbe zu gewährleisten. Zur Umsetzung sind Maßnahmen in drei Bereichen angedacht, nämlich in der Prävention, der Koordination und im Monitoring.
Zu 9:
Frühwarnsysteme sind ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Auffälligkeiten. Die UEFA (Europäischer Fußballverband) bietet ihren 53 Mitgliedsstaaten bereits ein flächendeckendes und umfangreiches Monitoring-Programm von Sportradar an. Insgesamt werden jährlich rund 3.000 Spiele der jeweils zwei höchsten Spielklassen in den Mitgliedsländern sowie der europäischen Bewerbe beobachtet. Über die Integritätsbeauftragten in den Mitgliedsländern erhalten die nationalen Verbände Zugang zu Monitoring-Berichten für den Fall, dass es Auffälligkeiten gibt. Monitoring ist jedoch lediglich der Ausgangspunkt zu sicherheitspolizeilichen Ermittlungen. Schlägt das System an, so ist der Beweis für Spielmanipulation noch nicht erbracht. Die Ermittlungstätigkeit liegt in weiterer Folge ausschließlich bei den nationalen Sicherheitsbehörden.
Zu 10:
Der ÖFB hat einen Integritätsbeauftragten im Rahmen des Monitoring-System der UEFA installiert. Sobald der ÖFB Informationen bekommt, werden diese im Rahmen einer Kooperation an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Im Bereich des Fußballs wurde eine Task-Force mit allen relevanten Playern, insbes. dem Buchmacherverband, eingerichtet.
Zu 11 und 12:
Eine wesentliche Aufgabe des Vereins zur Wahrung der Integrität im Sport (VWIS) liegt in umfassenden Unterstützungsmaßnahmen für die Bundessportfachverbände im Bereich der Integrität im Sport, insbesondere zur Bewusstseinsbildung, Prävention, Schulung, Aufklärung und Information.
Zu 15:
Ich halte es für sinnvoll, vorerst die Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren.
Zu 31:
Zu den Themen „Matchfixing“ und „Grundsätze zu Good Governance“ wurden folgende Arbeitspapiere ausgearbeitet: „Input on the EU’s role in fighting match-fixing“ und „Principles of good governance in sports“. Diese Arbeitspapiere sollen im Jahr 2013 präsentiert werden. Weiters hat die Expertengruppe "Good Governance in Sports" entsprechend dem Arbeitsplan der EU-Kommission für den Sport im Juni 2012 eine Reihe von Empfehlungen für die Bekämpfung von Spielabsprachen ausgesprochen. Basierend auf diesen Empfehlungen wurden die Schlussfolgerungen über eine Strategie zur Bekämpfung von Manipulation im Sport ausgearbeitet. Die Schlussfolgerungen sehen eine verstärkte EU-Koordination aller Stakeholder (Ministerien, Polizei, Sportverbände, Wettregulatoren, lizenzierte Wettanbieter) vor. Beim letzten Sportministerrat am 27. November 2012 in Brüssel wurde der Entwurf eingehend diskutiert, eine einstimmige Annahme der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten wurde jedoch durch den hartnäckigen Widerstand Maltas vereitelt, sodass nur Schlussfolgerungen der Präsidentschaft möglich waren.
Zu 32:
Die für Sport zuständigen Ministerinnen und Minister des Europarates verabschiedeten bei der zwölften Konferenz in Belgrad am 15. März 2012 eine Resolution zum Thema „Internationale Zusammenarbeit zur Förderung der Integrität des Sports und Kampf gegen Spielmanipulationen“. Die Minister luden unter anderem die Vertreter des „Enlarged Partial Agreement on Sports“ (EPAS), eine Plattform nationaler Sportministerien aus 22 Staaten Europas, dazu ein, gemeinsam mit der Europäischen Union die Möglichkeit einer internationalen Konvention gegen Spielmanipulation auszuloten, die auch von nichteuropäischen Staaten unterzeichnet werden könnte. Andererseits sprachen sie sich dafür aus, ein internationales Netzwerk nationaler, für den Wettmarkt zuständiger Regulierungsbehörden,
einzurichten. Derzeit finden Gespräche über die Gestaltung einer Konvention des Europarates gegen Matchfixing statt. Die erste Redaktionssitzung ist für den 16. Jänner 2013 in Strassburg anberaumt. Der Europarat plant 2014 die Verabschiedung der gegenständlichen Konvention.