Zu 1296/AB XXIV. GP
Eingelangt am
16.06.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Bezugnehmend auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1201/J vom 10. März 2009 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen teile ich mit, dass aufgrund eines Rechenfehlers unrichtige Beträge in die Ausführungen zu Frage 9 aufgenommen wurden. Zudem muss - aufgrund des revolvierenden Charakters einzelner Emissionsprogramme - klargestellt werden, dass sich die genannten Beträge auf den 31. März 2009 beziehen. Zur Wahrung der Kongruenz mit der Beantwortung der anderen Fragestellungen werden darüber hinaus auch die zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage (10. März 2009) aktuellen Beträge angeführt.
Ich erlaube mir daher, nachstehend noch einmal die Beantwortung der Frage 9 darzulegen:
Im Rahmen von § 1 Abs. 4 IBSG wurden zum Zeitpunkt 31. März 2009 Haftungen in Höhe von Euro 16.817.537.863,56 übernommen. Diese verteilten sich wie folgt:
Erste Group Bank AG Euro 6.000.000.000,--
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG Euro 2.750.000.000,--
Österreichische Volksbanken AG Euro 3.000.000.000,-
Kommunalkredit Austria AG Euro 3.717.537.863,56
Hypo Alpe Adria AG Euro 1.350.000.000,--
Zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage (10. März 2009) betrug die Summe aller Haftungen gemäß § 1 Abs. 4 IBSG Euro 13.767.537.863,56. Im Einzelnen:
Erste Group Bank AG Euro 6.000.000.000,--
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG Euro 1.500.000.000,--
Österreichische Volksbanken AG Euro 2.000.000.000,--
Kommunalkredit Austria AG Euro 2.917.537.863,56
Hypo Alpe Adria AG Euro 1.350.000.000,--
Grundsätzlich ist anzumerken, dass einzelne Haftungen Emissionsprogramme betreffen, die revolvierend sind und in Abhängigkeit des jeweiligen Refinanzierungsbedarfs ausgenützt werden.