12960/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und  Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. Februar 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0364-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13220/J       betreffend „Beschneiung, Klimawandel und Förderung“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Wintersport ist von enormer Bedeutung für den österreichischen Tourismus. In der Wintersaison 2011/12 wurden über 64 Millionen Nächtigungen gezählt; ein Großteil der Gäste kam zum Skifahren nach Österreich. Um diesem Umstand und der von den Winterurlaubern erwarteten Schneesicherheit Rechnung zu tragen, hat die österreichische Seilbahnwirtschaft in den letzten Jahren massiv in Ausbau und Modernisierung der Beschneiungstechnik investiert; seit dem Jahr 2000 rund € 6 Milliarden.

 

Wiewohl es sich bei Fragen zur Beschneiung nicht um Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes handelt, wurde für die Beantwortung der gestellten Fragen eine Information des Fachverbandes der Seilbahnen der Wirtschaftskammer   Österreich eingeholt, auf welcher ein Großteil der nachstehenden Antworten   beruht.


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Laut Fachverband der Seilbahnen bieten Österreichs Skigebiete ca. 25.000 ha Pistenfläche an, wovon ca. 18.000 ha (ungefähr 70 %) technisch beschneibar sind.

 

Weitergehende Daten liegen meinem Ressort nicht vor.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Beschneiungsanlagen hat sich laut Auskunft des Fachverbandes für Seilbahnen in den letzten fünf Jahren nur geringfügig erhöht. Die Investitionen blieben aber konstant, weil die Betreiber in die Leistungsfähigkeit und in energieeffiziente Anlagen verstärkt investiert haben. Diese Investitionen haben dazu geführt, den Energieverbrauch zu minimieren und Betriebszeiten so zu verkürzen, dass die für den Schneebetrieb klimatisch günstigeren Perioden maximal genutzt werden können. Die jährliche Betriebszeit von Schneeanlagen hat sich dadurch in den letzten Jahren nahezu halbiert. Eine Auflistung nach Bundes-ländern liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht vor.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Eine Förderung von Beschneiungsanlagen durch das Bundesministerium für   Wirtschaft, Familie und Jugend ist auf Basis der TOP-Tourismusrichtlinien 2011 – 2013 als Investitionsschwerpunkt der Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen dann möglich, wenn die jeweilige Landes-regierung einen zumindest ebenso hohen Förderungsbeitrag leistet wie der Bund. Bei Projekten mit förderbaren Projektkosten unter € 1,0 Mio. beträgt der bundes- und landesseitige Zuschuss je 2,5%, insgesamt also 5% der förderbaren Kosten.

 

Bei Projekten mit förderbaren Projektkosten über € 1,0 Mio. wird auf einen von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) vergebenen Förderungskredit von Bundes- und Landesseite auf zehn Jahre ein    Zinsenzuschuss von jeweils 1% auf maximal 70% der förderbaren Kosten gewährt. Die Förderungsabwicklung erfolgt durch die ÖHT.

 

Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt 95 Vorhaben gefördert. Davon betrafen rund zwei Drittel Vorhaben mit Projektkosten unter € 1,0 Mio.; diese     waren also Ergänzungen bzw. kleine Erweiterungen von bestehenden Anlagen.

 

Die nachstehende Darstellung bezieht sich auf die Bundesländerebene. Eine    detaillierte Aufschlüsselung ist nicht möglich. Die Höhenlage der geförderten   Anlagen wird nicht erhoben.

 

Jahr

Anzahl

förderbare Kosten

gefördertes Kreditvolumen

Barwert Bund

Barwert Land

2008

 

 

 

 

 

Tirol

12

36.052.061

18.540.000

1.282.951

1.351.896

Vorarlberg

3

982.882

0

36.500

36.500

Salzburg

2

1.169.125

0

42.000

42.000

Steiermark

3

5.644.938

2.590.000

166.625

221.691

 

20

43.849.006

21.130.000

1.528.076

1.652.087

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anzahl

förderbare Kosten

gefördertes Kreditvolumen

Barwert Bund

Barwert Land

2009

 

 

 

 

 

Tirol

10

13.593.191

3.740.000

518.245

508.972

Kärnten

4

2.439.309

0

90.300

90.300

Vorarlberg

1

974.171

0

36.000

36.000

Steiermark

3

865.772

0

31.700

31.700

Salzburg

5

10.610.822

5.350.000

439.662

490.283

 

23

28.483.265

9.090.000

1.115.907

1.157.255

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anzahl

förderbare Kosten

gefördertes Kreditvolumen

Barwert Bund

Barwert Land

2010

 

 

 

 

 

Tirol

6

11.528.703

5.600.000

544.382

869.424

Vorarlberg

2

2.352.403

1.560.000

159.762

128.100

Steiermark

2

6.037.667

2.000.000

193.027

194.847

Salzburg

1

1.835.192

1.280.000

87.899

100.899

 

11

21.753.965

10.440.000

985.070

1.293.270

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anzahl

förderbare Kosten

gefördertes Kreditvolumen

Barwert Bund

Barwert Land

2011

 

 

 

 

 

Tirol

8

13.360.604

7.400.000

441.721

550.287

Kärnten

3

703.193

0

22.900

22.900

Niederösterreich

2

448.320

0

11.200

11.200

Steiermark

5

2.690.023

0

92.300

92.300

Vorarlberg

2

604.978

0

22.500

22.500

Salzburg

6

14.448.838

8.560.000

471.635

592.621

 

26

32.255.956

15.960.000

1.062.256

1.291.808

 

 

 

 

 

 

Jahr

Anzahl

förderbare Kosten

gefördertes Kreditvolumen

Barwert Bund

Barwert Land

2012

 

 

 

 

 

Salzburg

5

13.611.072

6.200.000

116.360

363.349

Steiermark

1

188.053

0

4.700

4.700

Tirol

4

2.920.096

0

82.000

82.000

Vorarlberg

2

855.289

0

21.100

21.100

Kärnten

2

4.999.486

2.400.000

188.200

385.800

 

14

22.573.996

8.600.000

412.360

856.949

 

Quelle: ÖHT Dezember 2012

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Laut Fachverband der Seilbahnen stammen über 85% der im Alpenraum für Schneeanlagen und Seilbahnen verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energiequellen und belasten damit kaum die CO² Bilanz.

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass es bei der Schneeerzeugung nicht um Wasserverbrauch, sondern um Wassernutzung geht, da der Natur das Schmelzwasser zeitlich verlagert wieder zurückgegeben wird. Die durchschnittliche     Jahreswassernutzung liegt bei ca. bei 3000 m³/ha.

 

Auf Grund laufender technischer Verbesserungen konnte der spezifische Energieverbrauch pro Kubikmeter Schnee von ursprünglich ca. 7 kWh auf 1,5 kWh     reduziert werden.

 

Zudem sind bereits in der Vergangenheit einige Beschneiungsanlagen mit einer Wasserkraftanlage kombiniert worden. Bei neuen Projekten wird eine solche Kombination grundsätzlich geprüft, gegebenenfalls auch in Form kleiner Pumpspeicherkraftwerke zur Erzeugung von Spitzen-, und Regelenergie verwirklicht.


Auf Grund der behördlich sehr restriktiven Konsenswassermenge, der nicht    unwesentlichen Eingriffe in die Natur (z.B. Unterwasserspeicher) und der kostenintensiven technischen Zusatzeinrichtungen, kommt der Stromerzeugung jedoch letztlich eine sehr untergeordnete Rolle zu.

 

In Österreich werden für die Wassernutzung sämtlicher Beschneiungsanlagen pro Saison (Grund- und Nachbeschneiung) rund 50 Mio. m³ Wasser genutzt. Dabei handelt es sich in der Regel um Rohwasser aus Oberflächengewässern.

 

Nachdem wie erwähnt Beschneiungsanlagen kein Wasser verbrauchen, sondern zeitlich verlagert nutzen, beträgt diese Verlagerungsmenge nur 0,6 ‰ (0,06%) der jährlichen Niederschlagsmenge. Dies veranschaulicht den sehr geringen Einfluss auf den Wasserhaushalt.

 

Der durchschnittliche Energieverbrauch einer Schneeanlage liegt bei ca. 9.000 - 12.000 kWh pro Hektar und Jahr. Bei Umrechnung auf einen Skifahrertag ergibt sich ein Mittelwert von 3,5 kWh/Skifahrertag. Österreichweit wird der jährliche Energieaufwand für die Beschneiungsanlagen auf ca. 180 GWh geschätzt.

 

Durch die Errichtung von Speicherteichen in großen Höhenlagen kam es zu einer wesentlichen Verschiebung des Energieverbrauches vom Winter auf den     Sommer, bekanntlich einer Zeit mit hoher Verfügbarkeit von Energie aus      Wasserkraft.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Voraussetzung für eine positive Förderungsentscheidung ist die Vorlage der rechtskräftigen Bescheide aus dem wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Darin werden sowohl die Errichtung als auch der Betrieb einer Beschneiungsanlage durch eine Vielzahl von umwelt- und naturschutzrelevanten Auflagen geregelt. Darüber hinaus werden die Förderungsnehmer im Förderungsvertrag ausdrücklich verpflichtet, keine Zusätze im Wasser sowie ausschließlich biologisch abbaubare Schmiermittel zu verwenden. Auch die Ver-wendung von dieselbetriebenen Aggregaten sowie von Auftaumitteln für den Schnee im Frühjahr ist untersagt.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Laut Schätzung des Fachverbandes der Seilbahnen existieren derzeit österreichweit rund 420 Speicherteiche, die Hälfte davon ist als sehr klein einzustufen. Die Regelwerke für die Beschneiungsanlagen und deren Kontrollen sind äußerst umfangreich und sicherheitstechnisch auf sehr hohem Niveau. Ein Teil der Speicherteiche dient auch als Retentionsbecken zum Auffangen von Hochwasserspitzen.

 

Die Errichtung der Speicherteiche hat es ermöglicht, das Wasser aus Fließge-wässern nicht mehr im Winter, sondern zunehmend im Sommer- der abfluss-starken Zeit - zu entnehmen und damit die Speicher vorwiegend mit Schmelzwässern, oft aus dem eigenen Skigebiet, zu befüllen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Trinkwasser aus Wasserversorgungsanlagen wird laut Fachverband der Seil-bahnen für Schneeanlagen nur in sehr geringem Ausmaß genutzt. Bei solchen Nutzungen ist rechtlich und technisch eine klare Priorität der Trinkwasserver-sorgung vor der Abgabe an die Schneeanlage fixiert.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die bewilligte Entnahme aus den einzelnen Gewässern, Trinkwasserquellen usw., bzw. deren Umfang, ist in den jeweiligen Bescheiden einzeln festgesetzt.

 

Die Wasserentnahmen werden grundsätzlich nur soweit genehmigt, dass die derzeitige und zukünftige Trinkwasserversorgung sichergestellt ist.

 

Bei der wasserrechtlichen Bewilligung wird für die Wasserentnahme ein ent-sprechender Trinkwasservorbehalt vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass zukünftige Trinkwassernutzungen keinen Nachteil durch die Wasserentnahmen für Beschneiungsanlagen erfahren. Weiters ist die Genehmigung soweit eingegrenzt, dass ausreichende Restwassermengen in allen Vorflutern verbleiben und bestehende Wasserrechte nicht beeinträchtigt werden.


Eine detaillierte Zusammenstellung dieser Daten liegt meinem Ressort nicht vor.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die Kontrolle für die Qualitätssicherung des Wasserregimes im Einflussbereich von Beschneiungsanlagen obliegt den Ländern. Auflagen werden in den einzelnen Wasserrechtsbescheiden individuell festgelegt und im Zuge der wasserrechtlichen Überprüfungen sowie der wiederkehrenden Überprüfungen verifiziert.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Inwieweit die Schneesicherheit und damit ökologisch/ökonomische Rahmen-bedingungen eine Rolle spielen, ist in den diesbezüglichen Gesetzen der Länder geregelt.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Seitens meines Ressorts wurden bisher keine derartigen Projekte gefördert.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die Beschneiung als solche fällt in die Kompetenz der Bundesländer.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verfolgt in seinem Aufgabenbereich eine nachhaltige Tourismuspolitik, die alle drei Säulen der Nach-haltigkeit - die soziale, ökologische und wirtschaftliche - umfasst. Die Tourismusstrategie des Bundes zielt in diesem Sinne auch auf die Bewusstseinsbildung für eine nachhaltige Tourismusentwicklung ab.


Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

In einer Untersuchung österreichischer Schigebiete (Prettenthaler, F. und Formayer, H., 2011) wird aufgezeigt, dass mit dem Einsatz derzeitiger Beschneiungstechnologie und entsprechender Beschneiungsintensität faktisch in allen Schigebieten in den nächsten Jahrzehnten eine ausreichende Schneesicherheit gewährleistet werden kann. Wie bereits dargestellt, gehen die Investitionen in neue Beschneiungsanlagen zurück, dafür wird vermehrt in die Umrüstung auf energieeffiziente und ressourcenschonende Anlagen investiert.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Der Ministerrat hat am 23. Oktober 2012 die "Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel" verabschiedet. Ziel dieser Anpassungsstrategie ist es, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermeiden und die sich ergebenden Chancen zu nutzen. Tourismus ist Teil dieser Strategie.