12963/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0218-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. FEB. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 05. Dezember 2012, Nr. 13244/J, betreffend unzureichende

                        Anfragebeantwortung „Quecksilber in Energiesparlampen“ (11889/J –                                         11554/AB)

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Dezember 2012, Nr. 13244/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Information der Öffentlichkeit ist primäre Aufgabe der Elektrogeräte-Koordinierungsstelle. Diese hat zwei Informationsblätter zum Thema Energiesparlampen in Kooperation mit der Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ erstellt und veröffentlicht. Das erste Infoblatt basiert auf den gesetzlichen Vorgaben per Stand 2.9.2009, die aktualisierte Fassung entspricht dem Stand vom 17. Oktober 2011.


Die Informationsblätter wurden auf elektronischem Weg jeweils an alle Abfallwirtschafts­verbände Österreichs, an alle Abfallberater, an das Lebensministerium, die ARGE Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungsstelle, die registrierten Sammel- und Verwertungssysteme sowie an den Aufsichtsrat der Koordinierungsstelle zur Verwendung bzw. zur Veröffentlichung auf den jeweiligen Websites bzw. zur Verwendung im Rahmen sonstiger Informationskampagnen versendet. Die Infoblätter wurden weiters auf der Website www.eak.austria.at und seit September 2012 auch auf der neuen Website www.elektro-ade.at veröffentlicht. Diese neue Website steht den KonsumentInnen als weitere Informationsquelle zum Thema Sammeln und Verwerten von Elektroaltgeräten (inkl. Energiesparlampen) und Gerätealtbatterien zur Verfügung.

 

Die richtige Sammlung und Verwertung von Energiesparlampen wurde von der Koordinierungsstelle auch in Form von Presseaussendungen, bei den Jahres-Pressekonferenzen, bei Journalistengesprächen sowie in Form von Textmodulen für Kommunalmedien regelmäßig thematisiert.

 

Die Informationen über das richtige Verhalten bzw. die richtige Vorgangsweise bei Lampenbruch erfolgten somit sehr breit. Ergänzend zu diesen Maßnahmen hat auch das Lebensministerium auf seiner Homepage darüber aufgeklärt. Weiters wurden seitens des Ministeriums im Kommunal-Newsletter, im VABÖ-Blatt und im VABÖ-Newsletter Beiträge zu diesem Thema veröffentlicht (VABÖ = Verein der Abfallberater Österreichs).

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Verbot der Glühbirnen mit einer EU-Verordnung erfolgte.

Dazu sind Untersuchungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) sowie die Ergebnisse jener Studie bekannt, die die Grundlage für die EG-Verordnung zu Haushaltslampen bildete. Diese Umweltbilanzen, die den gesamten Lebensweg von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung berücksichtigen belegen, dass Herstellung und Transport von Energiesparlampen nur einen kleinen Teil der Umweltbelastungen ausmachen. Es sind dies durchschnittlich 5 %. In Staaten mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien oder Wasserkraft an der Stromerzeugung (wie z. B. Schweiz oder Österreich) erhöht sich dieser Anteil auf etwa 15 %, weil die Herstellung gegenüber dem Stromverbrauch in der Nutzungsphase einen etwas größeren Anteil einnimmt. Aber auch dann entfällt der Großteil der Umweltwirkungen auf die Nutzungsphase. Sowohl eine durch die EMPA erstellte Umweltbilanz als auch die wissenschaftliche Vorstudie zur EG-Verordnung für Haushaltslampen zeigten, dass unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges Energiesparlampen für die betrachteten Umweltwirkungen in Summe etwa 75 bis 80 % besser abschneiden als Glühlampen.

 

Um wie viel besser Energiesparlampen gegenüber Glühlampen bei einer solchen Bilanz abschneiden, hängt maßgeblich von der Lebensdauer, vom tatsächlichen Gehalt an Quecksilber, von der Erfassung und der Recyclingquote der Energiesparlampen, vom Stand der Abgasreinigungstechnik der stromerzeugenden Kraftwerke sowie vom Anteil der Kohlekraftwerke an der Stromerzeugung ab.

 

Zu Frage 6:

 

§ 4 der Abfallbehandlungspflichtenverordnung, BGBl II 2004/459, schreibt vor, dass Lampen ausreichend gegen Bruch gesichert zu lagern und zu transportieren sind. Gebrochene Lampen und quecksilberhaltige Fraktionen aus der Behandlung von Lampen sind in quecksilberdampfdicht verschlossenen Gebinden mit ausreichendem Schutz zur Verhinderung von Quecksilber- und Staubemissionen zu lagern und zu transportieren.

 

Darüber hinaus gehende Bestimmungen obliegen dem ArbeitnehmerInnenschutzrecht. Bezüglich Informationen der Koordinierungsstelle bzw. des Lebensministeriums wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Beantwortung der Anfrage Nr. 11889/J stützt sich auf Daten, die im Rahmen einer sehr aufwändigen und umfangreichen Restmüllanalyse in Wien durch Abfallexperten erhoben wurden, sowie auf Daten tatsächlich getrennt gesammelter Gasentladungslampen in Österreich.

 

Zu Frage 8:

 

Die Kennzeichnungspflicht gemäß Elektroaltgeräte-Verordnung mit einem Entsorgungs-Symbol, das darauf hinweisen soll, dass die Entsorgung über den Restmüll unzulässig ist, wird auch bei Gasentladungslampen lückenlos angewandt.

 

Bezüglich Informationen im Falle eines Lampenbruchs wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

 

Der Bundesminister: