1297/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0044-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1224/J vom 10. März 2009 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Seitens der Bundesbeschaffungsges.m.b.H. wurden für Taxi-Business-Karten Lösungen in zwei Varianten angeboten, aus welchen die Bundesministerien selbstständig die für den konkreten Bedarf nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bestgeeignete Variante auswählen konnten. Die diesbezüglichen Vertragstexte können aus rechtlichen Gründen, nämlich wegen der vereinbarten vertraglichen Verschwiegenheitsflicht, nicht zur Verfügung gestellt werden.
Taxi-Boni werden im Bundesministerium für Finanzen seit 18. April 2005 verwendet.
Zu 4.:
Das Bundesvergabegesetz wurde eingehalten und seitens der Bundesbeschaffungsges. m.b.H. ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.
Zu 5. bis 8.:
Derzeit sind im Bundesministerium für Finanzen 20 Dauerkarten im Einsatz, die von Mitgliedern des Ministerbüros sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der im Bundesministerium für Finanzen angesiedelten Staatssekretäre genützt werden. Darüber hinaus werden jährlich etwa 3000 Einzelkarten verwendet.
Taxifahrten werden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen. Taxis können dabei von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benützt werden, wenn dafür eine dienstliche Erfordernis besteht.
Zu 9. bis 11.:
Die Gesamtkosten aller Taxifahrten im Bundesministerium für Finanzen betrugen im Jahr 2007 € 22.186.-- zuzüglich € 8.257,77 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anläßlich von Dienstreisen. Im Jahr 2008 waren es € 30.543,-- zuzüglich € 12.969,13 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anläßlich von Dienstreisen, im laufenden Kalenderjahr bis einschließlich 31. März sind Kosten in der Höhe von € 8.442,-- zuzüglich € 1.323,77 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anläßlich von Dienstreisen angefallen.
Zu 12.:
Kontrollen erfolgen durch die beziehungsweise den jeweiligen Vorgesetzten.
Zu 13. und 14.:
Ein Missbrauch hätte disziplinarrechtliche beziehungsweise arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Folgen.
Mit freundlichen Grüßen