12979/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0456-III/4a/2012 |
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 31. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13221/J-NR/2012 betreffend Missstände im Bereich des Landesschulrats für Niederösterreich, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Es ist festzuhalten, dass es sich bei den angesprochenen Formulierungen um solche in einem persönlichen Schreiben von Frau LSI HR Mag. Ronniger handelt, in welchem die Genannte ihre eigenen Eindrücke und Sichtweisen darstellt. Unbeschadet der Tatsache, dass das nach der Bundesverfassung bestehende lnterpellationsrecht grundsätzlich nicht so verstanden werden kann, dass es zur „Geschäftsführung“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG zählt, verschriftlichte Äußerungen von Dritten auf ihren Bedeutungsinhalt hin zu kommentieren, wird auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 hingewiesen.
Zu Fragen 2 bis 4:
Generell wird bemerkt, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bei Verdacht von Missständen unter Berücksichtigung der Zuständigkeit der unmittelbar für das Personalmanagement verantwortlichen Dienstbehörde erster Instanz unverzüglich alle erforderlichen und geeigneten Schritte und Maßnahmen setzt.
Zwecks Deeskalation der Konfliktsituationen hat der Landesschulrat für Niederösterreich als zuständige erstinstanzliche Behörde auf dienstrechtliche Anweisung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gemäß § 44 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 idgF, und der Empfehlung in gleichgelagerten Situationen ebenso vorzugehen die Schulaufsicht in Einzelfällen provisorisch dem Geschäftsbereich eines anderen Schulaufsichtsorgans übertragen.
Hinsichtlich der Konfliktfälle sowie der gesetzten Maßnahmen wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 11513/J-NR/2012 betreffend Mobbing an Schulen in Niederösterreich und Nr. 11719/J-NR/2012 betreffend Mobbing, Diskriminierung, Korruption und Auskunftsverweigerung durch den nö. Landeshauptmann bzw. im Bereich des LSR für NÖ hingewiesen.
Derzeit ist eine Umstrukturierung im Bereich der Schulaufsicht für humanberufliche Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik in Umsetzung.
Zu Frage 5:
Den Landesschulräten als Schulbehörden des Bundes kommt ein breitgefächertes Aufgabenspektrum zu, darunter Schulaufsicht, Schulpsychologie, Bildungsberatung, Schulentwicklung, Qualitätssicherung, Regionale Bildungsplanung, Koordination der Lehrkräftefort- und –weiterbildung, Schulärztlicher Dienst, Schul- und Heimbeihilfen, Schulservice, Personalangelegenheiten, rechtliche und budgetäre Belange sowie zahlreiche Serviceleistungen. Demgemäß werden laufend viele Anfragen, Anträge und Anliegen hinsichtlich dieses Wirkungsbereiches herangetragen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesschulräte sind besorgt, die vielfältigen Aufgaben möglichst rasch und kompetent zu erledigen. Es liegen keine umfassenden objektiven Vergleichszahlen vor, aus denen hervorgehen würde, dass die Leistungen des Landesschulrates für Niederösterreich nicht dem Standard der übrigen Bundesländer entsprechen würden. Etwa bei der Umsetzung von pädagogischen Projekten, zB. Bildungsstandards oder Einführung neuer Lehrpläne, bestehen zwischen den Bundesländern keine signifikanten qualitativen Unterschiede.
Zu Frage 6:
Vorausgeschickt wird, dass im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage das Überreichungsdatum des Ehrenzeichens unzutreffend mit 9. November 2011 dargestellt wird.
Der Landesschulrat für Niederösterreich hat im März 2010 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt seit 21 Jahren erbrachten Verdienste von Frau LSI HR Mag. Ronniger für die humanberuflichen Schulen und Bildungsanstalten in Niederösterreich den Antrag auf Verleihung des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gestellt. Neben der Mitwirkung an der Erarbeitung zeitgemäßer Curricula sowie Prüfungsordnungen, die die Schülerinnen und Schüler auch durch Verstärkung der Sprachenkompetenz bestmöglich auf ihr zukünftiges Berufsleben vorbereiten sollen, wurde in der Begründung auf den Aufbau und die Weiterentwicklung der Fachschulen für Altendienste und Pflegehilfe beginnend im Jahre 1991 hingewiesen. Darüber hinaus wurden etwa die zu würdigenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung an humanberuflichen Schulen und Bildungsanstalten, die Einbeziehung im Rahmen der Installierung eines strukturierten Qualitätssystems in berufsbildenden Schulen (QIBB) sowie die konzeptive Mitwirkung in der Steuergruppe (Leitbild, Qualitätshandbuch, Erstellung von Evaluationswerkzeugen) als auch die Entwicklung und Umsetzung des Qualitätsprojektes „Selbstbeschreibung von Schulen“ in Niederösterreich ins Treffen geführt. Die Entschließung des Herrn Bundespräsidenten erfolgte am 10. Juni 2010. Die Auszeichnung wurde am 9. November 2010 überreicht.
Zu Frage 7:
Eine Beleidigung von Persönlichkeiten, denen in der Vergangenheit dieses Ehrenzeichen für ihre jeweils erbrachten Verdienste verliehen wurde, kann nicht nachvollzogen werden.
Zu Fragen 8 und 9:
Unter Begabtenförderung wird die Unterstützung und Begleitung aller Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer Leistungspotenziale verstanden. Eine andere Deutung ist im Bereich der Schulverwaltung weder innerhalb noch außerhalb des in Rede stehenden Bundeslandes gebräuchlich und unter Hinweis auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 12558/J-NR/2012 betreffend politische Agitation an Bundesschulen in Niederösterreich darüber hinaus nicht angebracht. Die Dienstpflichten sind den Bediensteten mit Sicherheit hinreichend bekannt.
Zu Fragen 10 und 11:
Die Einschätzung zu Äußerungen und Auffassungen Dritter ist keine Angelegenheit der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Im Übrigen kann der im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage auszugsweise zitierten OTS-Presseaussendung Nr. OTS0196 des Vereins der Direktoren der Humanberuflichen Schulen in Niederösterreich kein derartiger Inhalt entnommen werden. Auf die Beantwortung der Fragen 8 und 9 wird hingewiesen.
Zu Frage 12:
Eine Äußerung der angesprochenen Art wurde seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht getätigt.
Sofern mit dieser Fragestellung – wie der einleitende Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage nahe legt – auf Schriftsätze der Finanzprokuratur abgestellt wird, so wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Finanzprokuratur als Rechtsvertreter des Bundes ist, die Schriftsätze zu verfassen und all jene Punkte anzuführen, die geeignet erscheinen, das Klagebegehren abzuwenden. Die konkrete Ausgestaltung der Schriftsätze obliegt der Finanzprokuratur. So wie alle Parteienvorbringen unterliegt auch die Klagebeantwortung der Würdigung durch das Gericht. Auf § 9 Abs. 1 der Rechtsanwaltsordnung darf in gegebenen Zusammenhang hingewiesen werden, wonach der „Rechtsanwalt … verpflichtet [ist], die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.“
Auf das derzeit anhängige Amtshaftungsverfahren betreffend Mobbing von Frau Direktorin Dr. Evelyn Mayer wird hingewiesen.
Zu Fragen 13 und 14:
Eingangs darf auch hier auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 12558/J-NR/2012 betreffend politische Agitation an Bundesschulen in Niederösterreich und die obigen Ausführungen hingewiesen werden. Ein Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern wird nicht gesehen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.