12996/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 5. Dezember 2012 unter der Nr. 13223/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einreiseverbot für Güterwagen – ÖBB als Sündenbock für Versäumnisse der Eisenbahnaufsicht? gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Ø Weshalb wurden in der österreichischen Eisenbahnbau- und –betriebsverordnung (EisBBV) keine verbindlichen Fristen zur Untersuchung von Eisenbahnfahrzeugen festgelegt, obwohl in der als Vorbild zitierten deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) selbstverständlich verbindliche Fristen vorgesehen sind?
Ø Sind legistische Maßnahmen (zB: Änderung der EisBBV) beabsichtigt, um dieses gegenüber den deutschen Standards gegebene Sicherheitsdefizit zu beheben – oder erachten Sie die derzeitige Rechtslage mit einer „Selbstfestlegung“ der Untersuchungsfristen durch die Eisenbahnunternehmen für tragbar und ausreichend?
Zu den Fragen 2 und 3
Ø Hat Ihr Kabinett diese Passage - § 26 der Verordnung – a) so vorgeschlagen, b) so unkommentiert passieren lassen, c) in diese Richtung gegenüber dem Beamten-/Expertenentwurf abgeändert bzw. abändern lassen?
Ø Falls der letztlich umgesetzte Entwurf für diese konkrete Passage der EisbBBV nicht aus dem BMVIT stammen sollte – woher stammte er sonst?
Zu den Fragen 5, 6, 8, 10 und 11:
Ø Falls Sie die derzeitige Rechtslage mit einer „Selbstfestlegung“ der Untersuchungsfristen durch die Eisenbahnunternehmen für tragbar und ausreichend halten sollten: Wie begründen Sie dies nach dem durch offenbar unbemerkt gebliebene Wartungsmängel ausgelösten Unfall von Brixen/Südtirol?
Ø Die „Selbstfestlegung“ der Untersuchungsfristen gilt für alle Eisenbahnfahrzeuge und daher auch für Personenwagen im Nah- und Fernverkehr – halten Sie die derzeitige Rechtslage mit einer Selbstfestlegung“ der Untersuchungsfristen durch die Eisenbahnunternehmen auch die Personenwagen für tragbar und ausreichend?
Ø Haben Sie seit den Ereignissen von Brixen besondere Überprüfungen durch die Eisenbahnsicherheitsbehörde veranlasst? Oder erachten Sie die derzeitigen Prüfintervalle der Eisenbahnsicherheitsbehörde für ausreichend?
Ø Wann wurden die Untersuchungsfristen für Eisenbahnwagen bei der Rail Cargo Austria zuletzt von der Eisenbahnsicherheitsbehörde überprüft? Welches Ergebnis hat diese Überprüfung konkret erbracht?
Ø Sind im österreichischen Schienennetz auch die offenbar im Raum Ostrumänien-Ukraine gewarteten Güterwagen der Rail Cargo Hungaria unterwegs? Wenn ja, wann wurden deren Untersuchungsfristen für Eisenbahnwagen zuletzt von der Eisenbahnsicherheitsbehörde konkret überprüft und wie stellen sich diese Fristen dar?
Die Auswertung der Untersuchungen des zitierten Unfalls in Brixen/Südtirol ist derzeit noch nicht abgeschlossen, ein Abschlussbericht mit Sicherheitsempfehlungen liegt noch nicht vor. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch nicht angegeben werden, ob die Vorgaben zu den Untersuchungen betroffen sein werden und allenfalls ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Festlegung von Untersuchungsfristen besteht, und ob allenfalls ein Handlungsbedarf zu weiteren Überprüfungen besteht.
Zu den Fragen 7 und 9:
Ø Das BMVIT ist auch Aufsichtsbehörde für Eisenbahnverkehrsunternehmen.
a) Werden die von den Unternehmen festgelegten Untersuchungsfristen regelmäßig überprüft?
b) Wie viele diesbezügliche Überprüfungen hat die Eisenbahnsicherheitsbehörde seit 1. Jänner 2009 (Erlassung der EisbBBV) konkret durchgeführt?
c) Welche Ergebnisse haben diese Überprüfungen konkret erbracht?
d) Welche unternehmensintern festgelegten Untersuchungsfristen wurden festgestellt?
Ø In wie vielen Fällen hat die Eisenbahnsicherheitsbehörde seit 1. Jänner 2009 (Erlassung der EisbBBV) eingegriffen, um nicht ausreichende Untersuchungsvorgaben von Eisenbahnverkehrsunternehmen zu korrigieren? Welche Ergebnisse wurden dadurch konkret erzielt?